Serie: Qualitätssicherung für bessere Versorgung

Ambulant erworbene Pneumonie und der Einfluss der Corona-Pandemie

Februar 2023

Bis zum Beginn der Corona-Pandemie war bei der ambulant erworbenen Pneumonie in den meisten Fällen eine bakterielle Ursache anzunehmen. Mit dem SARS-CoV-2-Virus ist Ende 2019 eine neue, häufige Ursache der ambulant erworbenen Pneumonie hinzugekommen. Während vor der Corona-Pandemie in weniger als einem Prozent der in der Qualitätssicherung erfassten Fälle ein Virus die Lungenentzündung verursachte, war dies im Jahr 2021 in über der Hälfte der stationär behandelten Fälle der Fall. Diese durch die Pandemie verursachte Entwicklung hat messbare Auswirkungen auf einen Qualitätsindikator, der den Zeitpunkt der ersten Antibiotikagabe bei Pneumonien erfasst. Was auf den ersten Blick wie eine Verschlechterung der Versorgung aussieht, verdeutlicht bei näherer Betrachtung, wie Qualitätssicherungsinstrumente in einer unübersichtlichen Situation wie einer Pandemie für Transparenz sorgen können.

Atemwegsinfektionen sind einer der häufigsten Gründe für einen Arztbesuch, insbesondere während der Wintermonate. Zudem sind sie eine der wichtigsten Indikationen für die Verschreibung von Antibiotika im ambulanten Bereich. Es wird zwischen oberen und unteren Atemwegsinfekten unterschieden. Zu den oberen Atemwegsinfekten gehören z. B. der Schnupfen, die Erkältung und Halsschmerzen. Untere Atemwegsinfekte betreffen die Bronchien und die Lunge. Die ambulant erworbene Pneumonie (CAP - community acquired pneumonia) ist eine Infektion der unteren Atemwege und definiert als eine Lungenentzündung, die von Patientinnen und Patienten mit wirksamer Immunabwehr außerhalb des Krankenhauses erworben wurde [1].

Die ambulant erworbene Pneumonie ist in Deutschland die am häufigsten zur Hospitalisierung führende Infektionserkrankung und ist mit einer erheblichen Krankheitsschwere und Sterblichkeit verbunden [1]. Diese Erkrankung hat daher eine besondere Bedeutung für die externe Qualitätssicherung der Krankenhäuser.

Hintergrundinformationen zur ambulant erworbenen Pneumonie

Die klinischen Symptome einer ambulant erworbenen Pneumonie können Atemwegssymptome wie Husten, Kurzatmigkeit oder Auswurf sein, aber auch allgemeine Symptome wie Fieber, Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen, Brustschmerzen oder Durchfall. Insbesondere bei älteren Patientinnen und Patienten findet sich zudem eine Bewusstseinstrübung oder Desorientiertheit. Die klinische Untersuchung umfasst neben dem Abhören (Auskultation) und Abklopfen (Perkussion) der Lunge auch das Erfassen von Vitalparametern wie Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung, Pulsschlag und Blutdruck. Bei klinischem Verdacht auf eine Pneumonie wird zur Sicherung der Diagnose eine Bildgebung, z. B. Röntgenaufnahme der Lunge, angestrebt.

Da die Symptome nicht spezifisch sind, ist eine besondere Herausforderung, Patientinnen und Patienten mit tiefen Atemwegsinfekten viraler Ursache, die keine antibiotische Therapie benötigen, von solchen mit bakterieller Ursache, die so rasch wie möglich antimikrobiell behandelt werden sollten, zu unterscheiden [2].

Wurde die Diagnose der ambulant erworbenen Pneumonie gesichert, muss eine Risikoabschätzung erfolgen, um entscheiden zu können, ob die Behandlung ambulant oder stationär durchgeführt werden soll, und um die Art der antimikrobiellen Therapie festzulegen. Unter Verwendung des sogenannten CRB-65-Scores und weiterer Parameter, wie z. B. Sauerstoffsättigung, chronische Bettlägerigkeit, Komplikationen oder Begleiterkrankungen, kann eine objektive Risikoeinschätzung der ambulant erworbenen Pneumonie erfolgen. Dies ermöglicht die Unterscheidung zwischen Patientinnen und Patienten mit minimalem und hohem Sterberisiko.

Der CRB-65-Score betrachtet folgende Kriterien:

  • Bewusstseinstrübung (Mental Confusion)
  • Atemfrequenz ≥ 30/min (Respiratory rate)
  • diastolischer Blutdruck ≤ 60 mmHg oder systolischer Blutdruck < 90 mmHg (Blood pressure)
  • Alter ≥ 65 Jahre

Für jedes Kriterium wird bei Vorhandensein 1 Punkt vergeben. Bei Patientinnen und Patienten mit einem Score von 0 wird von einer sehr geringen Sterblichkeit ausgegangen, bei einem Score von 3 bis 4 von einer deutlich erhöhten Sterblichkeit [1]. Patientinnen und Patienten ohne Begleiterkrankungen, die stabil erscheinen, einen CRB-65-Score von 0 sowie eine ausreichende Sauerstoffsättigung aufweisen und sicher die erforderlichen Medikamente einnehmen können, können ambulant behandelt werden.

Von den ca. 800.000 Menschen, die in Deutschland jährlich an einer Lungenentzündung erkranken, müssen etwa 240.000 stationär behandelt werden [3].

Stationäre Qualitätssicherung: Qualitätsindikator zur frühzeitigen antimikrobiellen Behandlung

Ist eine stationäre Aufnahme erforderlich, erfolgt bei der Aufnahme erneut eine Abschätzung des Risikos und Festlegung des individuellen Therapieziels. Wichtigstes Ziel ist es, die Sterblichkeit zu reduzieren. Neben weiteren Maßnahmen sollte die Einleitung einer adäquaten antimikrobiellen Therapie schnellstmöglich, d. h. direkt nach Abnahme von Blutkulturen ohne Verzögerung durch weitere diagnostische Maßnahmen, erfolgen. In der im Jahr 2021 aktualisierten hochwertigen S3-Leitlinie zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie wird ein möglichst rascher Therapiebeginn nach Diagnosestellung empfohlen: Bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten soll innerhalb von acht Stunden mit der antimikrobiellen Behandlung begonnen werden.

Die rasche Einleitung der antimikrobiellen Therapie stellt somit einen Qualitätsindikator für gute Prozessqualität dar [1]. Dieser Prozess der rechtzeitigen antimikrobiellen Therapie wird mit dem Qualitätsindikator „Antimikrobielle Therapie innerhalb von 8 Stunden nach Aufnahme (nicht aus anderem Krankenhaus)“ (QI-ID 2009) abgebildet.

Ein Patient liegt mit einem Beatmungsgerät im Krankenbett

Dieser Qualitätsindikator ist ganz aktuell von besonderem Interesse, da sich ein erheblicher Wandel der Grundgesamtheit des Qualitätsindikators im Rahmen der Corona-Pandemie gezeigt hat: Die ambulant erworbene Pneumonie hatte in früheren Jahren in der Regel eine bakterielle Ursache, die eine antibiotische Therapie erforderte. Mit der Corona-Pandemie ist jedoch ein neuer, viraler Erreger als Ursache für die ambulant erworbene Pneumonie hinzugekommen. Die Daten der stationären Pneumonie-Entlassungsdiagnosen zeigen, dass der Anteil der viral verursachten Pneumonien seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich zugenommen hat (siehe Tabelle 1). Lag der Anteil der kodierten Viruspneumonien (ICD-Kode J.12.-) an den in der Qualitätssicherung erfassten stationär behandelten ambulant erworbenen Pneumonien in den Jahren 2017 bis 2019 noch unter einem Prozent, ist dieser im Jahr 2020 schlagartig auf fast 30 Prozent und im Jahr 2021 auf über 50 Prozent angestiegen.

Tabelle 1: Anteil der Entlassungsdiagnose „Viruspneumonie, andernorts nicht klassifiziert (ICD-Kode: J12.-)“ an allen Patientinnen und Patienten im Verfahren CAP

*Daten sind nicht in Bundesauswertung 2018, aber in Bundesauswertung 2019 ersichtlich

Quellen: Bundesauswertungen IQTIG [4] S. 44 pdf , [5] S. 50 pdf, [6] S. 59 pdf, [7] S. 2084 pdf

Entlassungs-diagnose 2017 2018* 2019 2020 2021
J.12.- Viruspneunomie, andernorts nicht klassifiziert 0,48 %

(1.357 / 280.368)
0,46 %

(1.328 / 289.020)
0,75 %

(1.921 / 255.038)
29,74 %

(83.315 / 280.100)
52,87 %

(165.676 / 313.385)

Antibiotika werden zur Behandlung bakterieller Infektionen eingesetzt, auf virale Infektionen haben sie allerdings keinen Einfluss. Daher müssen Patientinnen und Patienten mit einer Corona-bedingten, also viral verursachten ambulant erworbenen Pneumonie aus der Grundgesamtheit des Qualitätsindikators „Antimikrobielle Therapie innerhalb von 8 Stunden nach Aufnahme (nicht aus anderem Krankenhaus)“ ausgeschlossen werden. Weiterhin werden wie in den Vorpandemiejahren Patientinnen und Patienten ausgeschlossen, bei denen die palliative Begleitung das primäre Therapieziel ist und z. B. aufgrund einer Patientenverfügung keine weitergehende Behandlung erfolgen soll. Der Ausschluss von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Infektion aus der Grundgesamtheit hat für diesen Qualitätsindikator zu einer deutlichen Reduktion der in dem Indikator betrachteten Patientinnen und Patienten geführt.

Tabelle 2: Grundgesamtheit an Patientinnen und Patienten im Qualitätsindikator „Antimikrobielle Therapie innerhalb von 8 Stunden nach Aufnahme (nicht aus anderem Krankenhaus)“ (QI-ID 2009)

* neben dem Ausschluss von Patientinnen und Patienten aufgenommen aus einem anderen Krankenhaus und mit dokumentierter Therapieeinstellung wurden in den Jahren 2020 und 2021 auch Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Kodes aus der Grundgesamtheit ausgeschlossen
Quellen: Bundesauswertungen IQTIG [4], [8], [5], [6], [7]

Anzahl einge-schlossener Fälle 2017 2018 2019 2020* 2021*
QI-ID 2009 241.662 248.970 220.750 152.740 117.273

Der Ausschluss von COVID-19-Erkrankungen aus dem Qualitätsindikator „Antimikrobielle Therapie innerhalb von 8 Stunden nach Aufnahme (nicht aus anderem Krankenhaus)“ ist medizinisch begründet, denn der Qualitätsindikator betrachtet die häufige antimikrobielle Therapie innerhalb der ersten acht Stunden nach der Aufnahme und gibt einen festen Referenzbereich von ≥ 90 Prozent der eingeschlossenen Patientinnen und Patienten vor [4]. Antibiotika sind jedoch bei einem viralen Infekt ohne bakterielle Komplikation nicht indiziert und sollten im Hinblick auf eine zunehmende Resistenzentwicklung gegen Antibiotika vermieden werden. Bei Patientinnen und Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung kann aufgrund der viralen Ursache somit eine andere als die antibiotische Therapie im Vordergrund stehen. Daher muss für diesen Qualitätsindikator die Grundgesamtheit um Patientinnen und Patienten mit Corona-bedingter Infektion „bereinigt“ werden.

Tabelle 3 stellt die Ergebnisse des Qualitätsindikators „Antimikrobielle Therapie innerhalb von 8 Stunden nach Aufnahme (nicht aus anderem Krankenhaus)“ für die letzten 5 Jahre dar:

Tabelle 3: Ergebnisse des Qualitätsindikators „Antimikrobielle Therapie innerhalb von 8 Stunden nach Aufnahme (nicht aus anderem Krankenhaus)“ (QI-ID 2009)

* neben dem Ausschluss von Patientinnen und Patienten aufgenommen aus einem anderen Krankenhaus und mit dokumentierter Therapieeinstellung wurden auch Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Kodes aus der Grundgesamtheit ausgeschlossen
Quellen: Bundesauswertungen IQTIG [4] S. 13, [8] S. 16, [5] S. 16, [6] S. 18, [7] S. 2041

Qualitäts-indikator 2017 2018 2019 2020* 2021*
QI-ID 2009 95,27 %

(230.230 / 241.662)
95,10 %

(236.769 / 248.970)
95,26 %

(210.296 / 220.750)
95,26 %

(210.296 / 220.750)
90,98 %

(106.697 / 117.273)

Der Qualitätsindikator betrachtet den Anteil der Patientinnen und Patienten, der innerhalb der ersten acht Stunden nach stationärer Aufnahme eine antimikrobielle Therapie erhält. Es wird ein Zielwert von ≥ 90 Prozent angestrebt. In den Jahren 2020 und 2021 zeigte der Qualitätsindikator trotz der Bereinigung der Grundgesamtheit um COVID-19-Patientinnen und –Patienten einen Rückgang von über 95 Prozent in den Jahren 2017 bis 2019, auf 93,21 Prozent im Jahr 2020 und 90,98 Prozent im Jahr 2021.

Qualitätsindikator sorgt für Transparenz

Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses eine über die regulären Auswertungen der externen Qualitätssicherung hinausgehende wissenschaftliche Analyse in Bezug auf Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Leistungsbereich der ambulant erworbenen Pneumonie durchgeführt. Diese Sonderauswertung zeigte, dass bei steigendem Anteil an COVID-19-Fällen der Anteil von Nicht-COVID-Pneumonien mit früher antimikrobieller Therapie zurückging. Es wird angenommen, dass bei COVID-19-Verdachtsfällen das Ergebnis eines COVID-19-Tests abgewartet wird, bevor über eine Antibiotikatherapie entschieden wird [9]. Dies könnte dazu geführt haben, dass das Ergebnis des Qualitätsindikators „Antimikrobielle Therapie innerhalb von 8 Stunden nach Aufnahme (nicht aus anderem Krankenhaus)“ rückläufig ist.

Was auf den ersten Blick nach einer Versorgungsverschlechterung der Patientinnen und Patienten mit bakteriell verursachter Pneumonie aussieht, muss in Relation gesetzt werden: Zum einen liegen die Ergebnisse des Qualitätsindikators auch im Jahr 2021 noch bei über 90 Prozent – und damit im definierten Zielbereich, der gute Versorgung beschreibt. Zum anderen fanden die erfassten Untersuchungen während einer pandemiebedingten Ausnahmesituation im Gesundheitswesen statt. Dass trotz der hoher Belastungen in Krankenhäusern immer noch sehr gute Ergebnisse des Indikators erreicht werden, spricht für eine hohe Versorgungsqualität und nicht dagegen. Nun bleibt abzuwarten, wie sich die Ergebnisse des Indikators nach dem Ende der Pandemie entwickeln.

Die Analyse des IQTIG hat sich darüber hinaus mit einer Reihe weiterer wissenschaftlicher und epidemiologischer Fragestellungen Corona-bedingter Einflüsse befasst. Die Daten der externen Qualitätssicherung wurden mit Leistungsdaten der Krankenhäuser und Meldedaten des Robert Koch-Instituts abgeglichen. Es wurden die Fallverteilung, Fallschwere und regionale Bezüge betrachtet. Die Analyse ist auf der Website des IQTIG veröffentlicht.

Qualitätssicherung und Corona-Pandemie

Der Qualitätsindikator „Antimikrobielle Therapie innerhalb von 8 Stunden nach Aufnahme (nicht aus anderem Krankenhaus)“ verdeutlicht in besonderem Maß den Einfluss der Corona-Pandemie auf die ambulant erworbene Pneumonie und zeigt die besondere Bedeutung der externen stationären Qualitätssicherung gerade angesichts veränderter Anforderungen im Rahmen der Pandemie. Mit Hilfe der externen stationären Qualitätssicherung konnte gezeigt werden, dass sich die Datenlage der ambulant erworbenen Pneumonie unter den Bedingungen der Corona-Pandemie verändert hat und die Ergebnisse dieses Bereiches auch in den kommenden Jahren besonders beobachtet werden sollten. (pfo)

Über die Serie

Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen qualitativ hochwertig und auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse versorgt werden. Daher hat der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen der Qualitätssicherung vorgesehen, zum Beispiel, welche technische Ausstattung und Qualifikationen von Ärzten, Ärztinnen und Pflegepersonal notwendig sind (Strukturqualität), wieviel Erfahrung und Expertise vorhanden sein sollte (Mindestmengen), wie die Versorgungsprozesse optimal gestalten werden können (Qualitätsmanagement) und auch, dass über Behandlungsergebnisse (Ergebnisqualität) öffentlich berichtet werden muss (Qualitätsberichte Krankenhäuser). So können die Patientinnen und Patienten sich über die Qualität informieren und diese bei der Wahl z. B. eines Krankenhauses für einen bestimmten Eingriff berücksichtigen. Für die Umsetzung dieser Vorgaben hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit betraut, durch Richtlinien und Beschlüsse verbindliche Regelungen für die Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen aber auch für die Krankenkassen zu erlassen.

Der GKV-Spitzenverband ist als ein Träger des G-BA in den jeweiligen Gremien und Arbeitsgruppen des G-BA an der Ausgestaltung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung maßgeblich beteiligt und setzt sich insbesondere dafür ein, die Qualität der Behandlungen für die gesetzlich Versicherten sichtbar zu machen. Die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien des G-BA sind jedoch oftmals schwer zu verstehen, und Qualitätsergebnisse nicht einfach in ihrer Bedeutung zu bewerten. Daher stellen wir in jeder Ausgabe von 90 Prozent einen bestimmten Aspekt der Qualitätssicherung ausführlich vor, um einerseits das wichtige Thema Qualitätssicherung bekannter zu machen und andererseits Hilfestellung zu bieten, die Ergebnisse besser zu verstehen.

Literatur

1. AWMF. S3-Leitlinie Behandlung von erwachsenen Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie. 2021. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/020-020 (Zugriff: 07.12.2022)

2. Schäfer H. Vorgehen bei ambulant erworbener Pneumonie in der Hausarztpraxis. MMW - Fortschritte der Medizin 2022; 164: 40-43

3. CAPNETZ Stiftung. Lungenentzündung - Patientenflyer. https://www.capnetz.de/html/patients/flyer (Zugriff: 19.12.2022)

4. IQTIG. Ambulant erworbene Pneumonie - Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2017. 2018. https://iqtig.org/veroeffentlichungen/bundesauswertung/ (Zugriff: 14.12.2022)

5. IQTIG. Ambulant erworbene Pneumonie - Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2019. 2020. https://iqtig.org/veroeffentlichungen/bundesauswertung/ (Zugriff: 14.12.2022)

6. IQTIG. Ambulant erworbene Pneumonie - Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2020. 2021. https://iqtig.org/downloads/auswertung/2020/pneu/QSKH_PNEU_2020_BUAW_V01_2021-08-10.pdf (Zugriff: 14.12.2022)

7. IQTIG. Bundesqualitätsbericht 2022. 2022. https://iqtig.org/downloads/berichte/2022/IQTIG_Bundesqualitaetsbericht-2022_2022-10-28.pdf (Zugriff: 19.12.2022)

8. IQTIG. Ambulant erworbene Pneumonie - Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2018. 2019. https://iqtig.org/veroeffentlichungen/bundesauswertung/ (Zugriff: 14.12.2022)

9. IQTIG. COVID-19-Sonderanalyse Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie. 2022. https://iqtig.org/downloads/berichte/2022/IQTIG_COVID-19-Sonderanalyse_Abschlussbericht_2022-09-19_barrierefrei.pdf (Zugriff: 19.12.2022)

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