Mindestmengen gesetzlich verankert
Deshalb hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Sozialgesetzbuch (SGB V) beauftragt, zu bestimmten planbare Eingriffen bzw. Operationen sogenannte Mindestmengen - das ist die Anzahl der Fälle - festzulegen. Für diese gilt dann, dass ein Krankenhaus diese Operationen nur dann durchführen darf, wenn es nachweist, dass es die festgelegte Mindestmenge pro Kalenderjahr erreichen kann. Hinter der gesetzgeberischen Vorgabe steht das Ziel, dass besonders schwierige Eingriffe aus Gründen der Qualitätssicherung nur von solchen Kliniken durchgeführt werden sollten, deren Behandlungsteam damit ausreichend Erfahrung hat. Eine Gelegenheitsversorgung von nur wenige Fällen pro Jahr soll bei diesen schwierigen Eingriffen damit ausgeschlossen werden. Dies dient nachweislich der Patientensicherheit, denn schwere Komplikationen und Todesfälle treten dann seltener auf (Nimptsch, Mansky 2016; Nimptsch, Mansky 2017).
Warum eine Mindestmenge für Lebertransplantationen?
Die Leber ist das zentrale Stoffwechselorgan des menschlichen Körpers. Alle aus dem Verdauungstrakt resorbierten Nährstoffe durchströmen in einer isolierten Strombahn zuerst die Leber, bevor sie dem Körper als „aufbereitete Grundbausteine“ für zahlreiche Stoffwechselfunktionen über den großen Blutkreislauf zur Verfügung gestellt werden. Infektionen, toxische Schädigungen oder eine Leberverfettung führen oft zu einer chronischen Entzündung der Leber und diese zu einer Bindegewebsvermehrung (Zirrhose). Die Leberzirrhose verursacht verschiedene potenziell lebensbedrohliche Folgeerscheinungen. Auch andere Erkrankungen mit Manifestationen in der Leber wie zum Beispiel Stoffwechselstörungen können lebensbedrohlich sein. In einigen Fällen hilft nur noch eine Lebertransplantation. Rund 870 Patientinnen und Patienten wurden im Jahr 2018 durch eine Transplantation mit einer neuen Leber versorgt, jedoch 851 weitere Menschen verblieben im selben Jahr noch auf der Warteliste der Deutschen Stiftung Organtransplantation (siehe Abbildung 1). Diese Daten weisen auf einen Mangel an Spenderorganen in Deutschland hin.