Serie: Qualitätssicherung für bessere Versorgung

Leber-Transplantationen: Mindestmengen für mehr Patientensicherheit

November 2020

Eine besonders komplizierte Arbeit führt derjenige am besten aus, der sie gut gelernt hat und das Erlernte häufig ausführt. Diese schlichte Erkenntnis liegt dem Qualitätsinstrument der sogenannten Mindestmengen zugrunde. Mit der Regelung, komplizierte Operationen nur in Kliniken mit ausreichender Erfahrung durchführen zu lassen, werden Patientinnen und Patienten vor dem Risiko schlechter Behandlungsqualität wegen Unerfahrenheit geschützt.

Bei diversen Behandlungen, Eingriffen oder Operationen ist wissenschaftlich belegt, dass die Anzahl der von einer Ärztin oder einem Arzt bzw. einem Krankenhaus durchgeführten Eingriffe mit der erzielten Qualität zusammenhängt. In der Regel wird die Qualität mit zunehmender Fallzahl besser - beispielsweise, weil die Erfahrung der Ärztin bzw. des Arztes oder des gesamten Behandlungsteams steigt.

Insbesondere bei besonders komplizierten Leistungen (das kann die anspruchsvolle Zusammenarbeit eines interdisziplinären Teams sein, wie etwa bei der Versorgung von Frühgeborenen, oder es kann die besondere technisch-manuelle Herausforderung einer Operation sein, wie bei Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse) gibt es viele Belege und Hinweise aus der Fachliteratur für einen Zusammenhang zwischen Menge und Ergebnis (Alsfasser et al. 2006, IQWIG 2019): Wer diese Eingriffe häufig erbringt, führt sie auch sicherer aus.

Arzt mit OP-Brille und Mundschutz

Mindestmengen gesetzlich verankert

Deshalb hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Sozialgesetzbuch (SGB V) beauftragt, zu bestimmten planbare Eingriffen bzw. Operationen sogenannte Mindestmengen - das ist die Anzahl der Fälle - festzulegen. Für diese gilt dann, dass ein Krankenhaus diese Operationen nur dann durchführen darf, wenn es nachweist, dass es die festgelegte Mindestmenge pro Kalenderjahr erreichen kann. Hinter der gesetzgeberischen Vorgabe steht das Ziel, dass besonders schwierige Eingriffe aus Gründen der Qualitätssicherung nur von solchen Kliniken durchgeführt werden sollten, deren Behandlungsteam damit ausreichend Erfahrung hat. Eine Gelegenheitsversorgung von nur wenige Fällen pro Jahr soll bei diesen schwierigen Eingriffen damit ausgeschlossen werden. Dies dient nachweislich der Patientensicherheit, denn schwere Komplikationen und Todesfälle treten dann seltener auf (Nimptsch, Mansky 2016; Nimptsch, Mansky 2017).

Warum eine Mindestmenge für Lebertransplantationen?

Die Leber ist das zentrale Stoffwechselorgan des menschlichen Körpers. Alle aus dem Verdauungstrakt resorbierten Nährstoffe durchströmen in einer isolierten Strombahn zuerst die Leber, bevor sie dem Körper als „aufbereitete Grundbausteine“ für zahlreiche Stoffwechselfunktionen über den großen Blutkreislauf zur Verfügung gestellt werden. Infektionen, toxische Schädigungen oder eine Leberverfettung führen oft zu einer chronischen Entzündung der Leber und diese zu einer Bindegewebsvermehrung (Zirrhose). Die Leberzirrhose verursacht verschiedene potenziell lebensbedrohliche Folgeerscheinungen. Auch andere Erkrankungen mit Manifestationen in der Leber wie zum Beispiel Stoffwechselstörungen können lebensbedrohlich sein. In einigen Fällen hilft nur noch eine Lebertransplantation. Rund 870 Patientinnen und Patienten wurden im Jahr 2018 durch eine Transplantation mit einer neuen Leber versorgt, jedoch 851 weitere Menschen verblieben im selben Jahr noch auf der Warteliste der Deutschen Stiftung Organtransplantation (siehe Abbildung 1). Diese Daten weisen auf einen Mangel an Spenderorganen in Deutschland hin.

Lebertransplantationen: Anmeldungen und Transplantationen in Deutschland, 2014 bis 2019

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen fachlichen Anforderungen an die Lebertransplantation ist für das gesamte Team ein Mindestmaß an Erfahrung wichtig, dass sich nur durch regelmäßige Durchführung sicherstellen lässt. Deswegen wurde für die Lebertransplantation im Jahr 2006 vom Gemeinsamen Bundesausschuss eine Mindestmenge eingeführt. Im Jahr 2020 wurde die Mindestmenge für Lebertransplantationen vom G-BA erneut überprüft und aktualisiert.

Überprüft wird die Einhaltung der Mindestmenge jährlich von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen; diese bestätigen die Leistungsberechtigung zur weiteren Durchführung der Lebertransplantationen im Folgejahr. Nur dann sind die Krankenhäuser berichtigt, diese Operationen durchzuführen. Die mindestens zu erfüllende Leistungszahl (Mindestmenge) liegt derzeit bei 20 Operationen pro Jahr und Standort.

Mindestmengen-Transparenzkarte Lebertransplantation

Mindestmengen sorgen für Transparenz

In den Qualitätsberichten der Krankenhäuser, die von allen Krankenkassen und auch anderen Institutionen im Internet veröffentlicht werden, kann für jedes Krankenhaus nachgesehen werden, wie hoch die Fallzahlen sind, ob die Mindestmengen erreicht werden und eine Leistungsberechtigung besteht. Auch lassen sich im Internet deutschlandweite Übersichten aller Standorte, welche die Mindestmenge von 20 Fällen für Lebertransplantation erfüllen, finden. So können sich Patientinnen und Patienten, aber auch die Krankenhausplanungsbehörden, informieren, welche Krankenhäuser in der Transplantationsmedizin erfahren sind und die Mindestmenge einhalten. (hos)

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