Serie: Qualitätssicherung für bessere Versorgung

Qualitäts-Probleme in der Versorgung von Frühgeborenen erkennen

August 2020

Statistisch trifft es jeden Vierten: Rund 20 Mio. Patientinnen und Patienten werden jährlich im Krankenhaus behandelt. Idealerweise sollte die Qualität dieser Behandlung so hoch wie möglich sein. Das ist aber leider nicht immer der Fall: Seit Jahren nimmt das Thema Qualitätssicherung für eine bessere Versorgung daher einen wichtigen Platz in der Organisation des Gesundheitswesens ein. Grund genug, sich diesem Thema in einer eigenen Serie zu widmen. Ab sofort finden Sie in jeder Ausgabe von 90 Prozent einen Artikel zu einem Qualitätsindikator: Den Anfang machen wir mit einem Blick auf den stationären Bereich.

Der Qualitätsindikator „Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeburten“ überprüft die Qualität im Bereich der Geburtshilfe im Krankenhaus. Er ist einer von elf Indikatoren zur Erhebung und Abbildung der Qualität in diesem Bereich. Der Qualitätsindikator zeigt an, ob bei der Geburt von frühgeborenen Kindern ein spezialisierter Kinderarzt bzw. eine Kinderärztin (Pädiater/in) anwesend war. Frühgeborene haben ein sehr hohes Risiko zu erkranken oder zu versterben. Auswertungen für die Jahre 2008 bis 2015 zeigen, dass bei Frühgeburten ohne Kinderärztin bzw. Kinderarzt das Risiko, dass das Kind verstirbt oder sich in einem akut lebensbedrohlichen Zustand befindet, um das Vielfache erhöht ist (IQTIG 2016). Zur Sicherstellung der Erstversorgung und um schwerwiegende Schädigungen des Kindes zu verhindern, sollte deshalb bei jeder Frühgeburt ein Kinderarzt bzw. eine Kinderärztin anwesend sein. Dies gehört zur Standardversorgung und stellt eine der Mindestvorgaben dar, die auch die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen (QFR-RL) für diese besonders vulnerable Patientengruppe vorsieht. Welche Kliniken diese Anforderung erfüllen, wird im Internet dargestellt.

Indikator bildet Prozessqualität im Krankenhaus ab

Wenn eine Frühgeburt erwartet wird, sollte die Entbindung in einem darauf spezialisierten Krankenhaus erfolgen, in dem in der Regel eine durchgängige Arztpräsenz im Haus sichergestellt ist. Fast immer wird ein Risiko für eine Frühgeburt schon früh in der Schwangerschaft erkannt bzw. kündigen sich Frühgeburten beizeiten an, sodass ein spezialisiertes Krankenhaus angefahren werden kann. Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen die Schwangere mit drohender Frühgeburt als plötzlicher Notfall in einer normalen Geburtsklinik eintrifft. Doch auch hier besteht in der Regel aufgrund der schon vorab auftretenden typischen Symptome ausreichend Zeit, einen Pädiater oder eine Pädiaterin rechtzeitig zu informieren und herbeizuholen. Der Indikator bildet damit auch ab, wie gut diese Prozesse in einem Krankenhaus organisiert sind, damit im Notfall alles optimal ablaufen kann.

Ein Frühchen im Inkubator

Es gibt jedoch Ausnahmesituationen, wie ein sehr rascher Geburtsverlauf, in denen der Kinderarzt oder die Kinderärztin trotz allem nicht rechtzeitig eintreffen können. Dies wird bei der Berechnung des Qualitätsindikators berücksichtigt. Er sieht vor, dass bei mindestens 90 Prozent der Frühgeburten in einem Krankenhaus ein Pädiater oder eine Pädiaterin anwesend sein muss. Das heißt: Erst, wenn bei mehr als 10 Prozent der Frühgeburten keine kinderärztliche Expertise hinzugezogen wurde, wird das Krankenhaus auffällig und muss begründen, warum der Standard nicht eingehalten wurde.

Qualitätsanforderung wird fast immer erfüllt

Der Qualitätsindikator wird schon seit über 15 Jahren in der Qualitätssicherung eingesetzt. Schon lange liegen die Ergebnisse dieses Qualitätsindikators auf einem sehr hohen Niveau, die meisten Kliniken erfüllen die Anforderungen. So lag im Jahr 2018 das Ergebnis im Durchschnitt über alle Kliniken in Deutschland bei 97,17 Prozent und damit weit über den geforderten 90 Prozent, siehe Tabelle.

Bundesweite Ergebnisse des Qualitätsindikators 318 „Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeburten“

Quelle: eigene Darstellung auf Basis der Daten aus dem Qualitätsreport der Jahre 2013-2018 (Aqua Institut Qualitätsreport zu den Erfassungsjahren 2013, 2014; IQTIG Qualitätsreport zu den Erfassungsjahren 2015, 2016, 2017, 2018)

Erfassungsjahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Anzahl Krankenhaus-standorte 570 559 567 533 519 499
Bundes-ergebnis 95,5 95,71 95,85 96,06 96,97 97,17
Tendenz unverändert unverändert unverändert unverändert positiv unverändert
Referenzbereich: ≥ 90 %
Das Merkmal "Tendenz" zeigt an, ob sich das Ergebnis bei einem Qualitätsindikator im Vergleich zum Vorjahr statistisch signifikant verändert hat.

Einzelne Krankenhäuser erreichen jedoch nur sehr viel geringere Werte: Vor allem Krankenhäuser, bei denen weniger als 20 Frühgeburten im Jahr zur Welt kommen, zeigen eine große Spannweite in der Erfüllung der Qualitätsanforderungen. Unter diesen gibt es sowohl Standorte, bei denen in keinem Fall ein Pädiater oder eine Pädiaterin anwesend war, als auch Krankenhäuser, bei denen immer kinderärztliche Expertise herangezogen wurde (siehe Abbildung).

Deshalb wird schon seit Jahren besonderer Handlungsbedarf in diesem Bereich konstatiert. Seit 2017 ist dieser Qualitätsindikator nicht mehr nur in der verpflichtenden externen stationären Qualitätssicherung, sondern auch ein planungsrelevanter Qualitätsindikator, bei dem verschärfte Regeln bei der Auswertung, Bewertung und den Konsequenzen gelten (siehe Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren und Liste planQI). Dadurch wurde eine erste signifikante Verbesserung der Ergebnisse im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr erreicht, wie die Übersicht in der Tabelle zu den Ergebnissen der einzelnen Krankenhausstandorte zeigt.

Einrichtungsbezogene Ergebnisse des Qualitätsindikators 318 "Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeburten" aus dem Erfassungsjahr 2018. Jeder Punkt stellt das Indikatorenergebnis und die Gesamtzahl der Frühgeburten eines Krankenhauses dar.

Zusammenfassung

Der Indikator zeigt die Qualität in einem wichtigen Versorgungsbereich an. Obwohl dieser Indikator schon seit über 15 Jahren im Bereich der Geburtshilfe eingesetzt wird, besteht hier weiterhin Verbesserungsbedarf. Es lässt sich erkennen, dass es vor allem Krankenhäuser mit weniger als 20 Frühgeborenen im Jahr sind, die Schwierigkeiten haben, zeitnah die notwendige kinderärztliche Expertise zu organisieren. Damit die Öffentlichkeit in leicht verständlicher Weise Zugriff auf die Ergebnisse jedes einzelnen Krankenhauses hat, werden diese auch im Internet veröffentlicht.

Nachdem dieser Qualitätsindikator jetzt auch zu den sogenannten planungsrelevanten Qualitätsindikatoren gehört, bleibt zu hoffen, dass die auf Landesebene zuständigen Behörden für die Krankenhausplanung die Ergebnisse nutzen. Es gilt im Sinne des Schutzes dieser besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten zu prüfen, wie die Strukturen vor Ort so verbessert werden könnten, damit eine Pädiaterin oder ein Pädiater zeitnah in einer geburtshilflichen Abteilung anwesend sein kann. Schließlich ist dies nicht nur für Frühgeborene wichtig, sondern kann auch für Reifgeborene, die schnell schwer erkranken, relevant werden. (dma, aks)

Literatur

AQUA Institut (2014) Qualitätsreport 2013

AQUA Institut (2015) Qualitätsreport 2014

IQTIG (2016) Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Planungsrelevante Qualitätsindikatoren Abschlussbericht zur Auswahl und Umsetzung vom 31.08.2016

IQTIG (2016) Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Qualitätsreport 2015

IQTIG (2017) Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Qualitätsreport 2016

IQTIG (2018) Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Qualitätsreport 2017

IQTIG (2019) Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Qualitätsreport 2019

G-BA (2016) Gemeinsamer Bundesausschuss. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Liste der Qualitätsindikatoren gemäß § 136c Abs. 1 SGB V: Liste planungsrelevanter Qualitätsindikatoren, eingesehen am 12.03.2020 unter https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4313/2016-12-15_PlanQI-RL_Liste-planQI.pdf

G-BA (2019) Gemeinsamer Bundesausschuss. Ergebnisse zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren. Bericht 2018. Eingesehen am 12.03.2020 unter https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/91/

G-BA (2019) Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren gemäß § 136 Absatz 1 SGB V i. V. m. § 136c Absatz 1 und Absatz 2 SGB V – plan. QI-RL in der Fassung vom: 15.12.2016 BAnz AT 23.03.2017 B2, letzte Änderung am 20.12.2018 BAnz AT 22.05.19 B2 in Kraft getreten am: 23.05.2019 eingesehen am 12.03.2020 unter https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1826/plan-QI-RL_2018-12-20_iK_2019-05-23.pdf

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