Ambulantes Operieren
Ambulantisierung schreitet voran: Hybrid-DRG nehmen Gestalt an
Zur Förderung der Ambulantisierung werden ausgewählte operative Leistungen seit dem Jahr 2024 mit der speziellen sektorengleichen Vergütung gemäß § 115f SGB V, den sogenannten Hybrid-DRG, vergütet. Damit erfolgt die Vergütung dieser Leistungen für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie für Krankenhäuser unabhängig vom Ort der Leistungserbringung mittels derselben Fallpauschalen – und damit in derselben Höhe. Für das aktuelle Jahr haben GKV‑Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Vereinbarung getroffen, die sowohl die Leistungen als auch die konkrete Umsetzung näher regelt.