Methodenbewertung

Fraktursonografie bei Kindern – neue Leistung verbessert Versorgung

März 2025

Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind Verletzungen des Bewegungsapparates bei Kindern häufig anzutreffen: Nahezu jedes zweite Kinder erleidet einen Knochenbruch, wobei etwa 80 Prozent aller Frakturen die oberen Extremitäten betreffen. Knochenbrüche stellen einen der Hauptgründe dar, warum Kinder notfallmäßig behandelt und in Notaufnahmen von Krankenhäusern untersucht werden müssen. Eine neue in den GKV‑Leistungskatalog aufgenommene Leistung zur Diagnose von Frakturen wird zu einer verbesserten Versorgung von Kindern führen.

Am 17. Oktober 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, den Nutzen der Untersuchungsmethode Fraktursonografie (Ultraschall) bei Kindern mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten (Ober- und Unterarm sowie Ellenbogen) anzuerkennen. Diese kann somit demnächst unter anderem auch von niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten für Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin oder sogar von Hausärztinnen und Hausärzten durchgeführt werden. Gerade mit Blick auf die Diagnosestellung von Knochenbrüchen wird dies zu einer verbesserten Versorgung führen – insbesondere im ländlichen Bereich, wo das nächste Krankenhaus oft weiter entfernt ist.

Strahlenarme Untersuchungs-Methode

Der große Vorteil der Fraktursonografie im Vergleich zur Untersuchung mittels Röntgenstrahlung ist, dass die Fraktursonografie ohne Strahlung auskommt – bei annähernd gleichen Ergebnissen wie die Röntgenuntersuchung. Gerade in der Wachstumsphase wird empfohlen, weitestgehend auf Strahleneinwirkung zu verzichten, sodass dem Ultraschall hier eine besondere Rolle zukommt. Daneben bietet die Methode den Vorteil, dass der zu untersuchende Bereich im Vergleich zum herkömmlichen Röntgen mit einem Schallkopf umfahren werden kann, was eine schmerzarme Untersuchung bei den Kindern ermöglicht und auch auf dem Schoß der Eltern möglich ist.

Ein Arzt untersucht ein Kind mittels Ultraschallgerät

Dokumentation ermöglicht Qualitätssicherung

Auf Initiative des GKV-Spitzenverbandes wurden die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, einige Parameter wie Untersuchungsregion, -ebenen und -ergebnis zur Qualitätssicherung zu dokumentieren. Nur so können auch weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte mit den vorliegenden Befunden arbeiten. Dies fand nicht nur Unterstützung seitens der Leistungserbringenden und der Patientenvertretung beim G-BA, sondern wird auch in Leitlinien ärztlicher Fachgesellschaften so empfohlen. (nbe)

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