Subsidiäre Bevorratung prüfen
In Deutschland gibt es bereits Regelungen zur Bevorratung bestimmter Arzneimittel, die von den Krankenkassen ausgeschrieben werden. Bevorratungspflichten und deren subsidiäre Umsetzung sollten auch in Zukunft möglich bleiben und im Rahmen des CMA als Lösungsansatz geprüft werden. Darüber hinaus ist eine strategische EU-Reserve für pharmazeutische Wirkstoffe denkbar. Digitale Systeme zur Echtzeiterfassung von Lagerbeständen wären hier ein wichtiger Schritt.
Laufende Arzneimittelreform sinnvoll ergänzen
Der CMA muss eng mit der laufenden EU-Arzneimittelreform verzahnt werden. Die hier vom GKV-Spitzenverband geforderte Einführung eines EU-weiten Frühwarnsystems könnte helfen, Engpässe frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Hersteller sollten zudem verpflichtet werden, Lieferengpässe zu melden und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Auch für kritische Arzneimittel sind Sanktionen bei Nichteinhaltung von Lieferverpflichtungen zu erwägen.
Der GKV-Spitzenverband wird sich gemeinsam mit der Vertretung der Deutschen Sozialversicherung in Europa im Gesetzgebungsverfahren für eine evidenzbasierte Politik, effiziente Regelungen und eine enge Verzahnung mit bestehenden Strukturen einsetzen. (jei)