Qualitätsindikatoren zur Sturzvermeidung im Krankenhaus
International besteht Konsens, dass Qualitätsindikatoren zum Thema „Stürze im Krankenhaus“ als „pflegesensitiv“ angesehen werden, d. h. sie haben eine besondere Bedeutung für die Qualität der pflegerischen Versorgung.
Qualitätsindikatoren zur Sturzvermeidung können die Ergebnisqualität (Häufigkeit von Stürzen) oder die Prozessqualität (Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen) erfassen. Mit der Erfassung der Vorbeugung von Stürzen (Sturzprophylaxe) können dabei relativ aufwandsarm gut vergleichbare Aussagen zur Versorgungsqualität gemacht werden. Die einzelnen Einrichtungen erhalten dadurch wichtige Informationen für eine mögliche Qualitätsverbesserung.
Daher wird dieser Aspekt derzeit in der gesetzlichen Qualitätssicherung des G-BA für Krankenhäuser mit zwei Qualitätsindikatoren erfasst und vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) im Gesundheitswesen ausgewertet.
Dabei konzentriert sich die Erfassung auf operative Eingriffe am Hüftgelenk, da die betreffenden Patientinnen und Patienten häufig besonders sturzgefährdet sind. Das Qualitätsziel ist ein möglichst hoher Anteil an Patientinnen und Patienten, bei denen das individuelle Sturzrisiko mit geeigneten Fragebögen (sogenannten Assessmentinstrumenten) erfasst wurde und „multimodale“ - also vielschichtige und auf den individuellen Einzelfall bezogene - Maßnahmen zur Sturzprophylaxe eingeleitet wurden. Beide Maßnahmen zusammen gelten als wichtige Basisanforderungen für die Patientensicherheit. Nicht vorgegeben wird dabei, mit welchem „Assessment“ das Sturzrisiko erfasst wird. Hierfür stehen zahlreiche standardisierte Fragebögen zur Verfügung, wie u.a. das St. Thomas Risk Assessment Tool in Falling Elderly Inpatients (STRATIFY), oder das Hendrich Fall Risk Model (HFRM). Auch wird nicht beurteilt, welche konkreten Maßnahmen eingeleitet wurden.
Der G-BA hat festgelegt, dass seit 2018 bei mindestens 90 Prozent der Patientinnen und Patienten, die betrachtet werden, eine strukturierte Erfassung des Sturzrisikos erfolgen und individuelle Maßnahmen zur Sturzprophylaxe während des stationären Aufenthaltes eingeleitet und dokumentiert werden sollen. Erreicht ein Krankenhaus diesen Referenzwert nicht, wird es im Sinne der Richtlinie des G-BA „rechnerisch auffällig“. Ob diese Auffälligkeit dem Krankenhaus als Mangel angelastet werden kann und hier auch ein Qualitätsdefizit besteht, wird erst durch Analyse der Einzelfälle in einem sogenannten „Strukturierten Dialog“ geklärt. Krankenhäuser haben dabei vor einer Fachkommission auf Ebene der Bundesländer die Möglichkeit, auf besondere Behandlungsumstände bei Patientinnen und Patienten hinzuweisen oder weitere wichtige Einflussfaktoren darzustellen, die eine Abweichung vom Referenzwert begründen können. Erst am Ende dieses Verfahrens wird festgestellt, ob das Krankenhaus neben der rechnerischen Auffälligkeit auch tatsächlich „qualitativ auffällig“ ist, also ein Qualitätsproblem vorliegt.
Versorgungsqualität bei Sturzprophylaxe nimmt zu
Über die Jahre zeigt sich hinsichtlich der Sturzprophylaxe eine stetige Tendenz zur Verbesserung der Versorgungsqualität. Der prozentuale Anteil an Patientinnen und Patienten, bei denen Sturzrisikofaktoren individuell erfasst und spezifische Maßnahmen eingeleitet und dokumentiert werden, nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Wie Tabelle 1 zeigt, liegt er seit 2017 in beiden Indikatoren konstant über 90 Prozent und oberhalb der „Qualitätsgrenze“ (Referenzbereich).