Am 16. Dezember 2021 hat der G-BA zwei neue Mindestmengen beschlossen, die der GKV-Spitzenverband zur Beratung eingebracht hatte. Zudem wurde die Anhebung der bereits bestehenden Mindestmenge für Operationen an der Bauspeicheldrüse beschlossen. Krankenhäuser mussten bisher lediglich mindestens 10 Bauchspeicheldrüsenoperationen pro Jahr durchführen, damit sie diese Leistung überhaupt erbringen dürfen; ab dem Jahr 2025 müssen es 20 Operationen pro Jahr sein.
Neben Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) bestehen solche Mindestmengen des G-BA bisher für Transplantationen der Leber, der Nieren und von Stammzellen, bei Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus), für Kniegelenksendoprothesen und für die Versorgung von sehr kleinen Frühgeborenen.
Neu hinzu kommt die Mindestmenge für Operationen bei Brustkrebs. Ab dem Jahr 2025 muss ein Krankenhaus mindestens 100 Brustoperationen jährlich leisten, um diesen Eingriff weiterhin durchführen zu dürfen.
Bei der ebenfalls neuen Mindestmenge für Operationen an der Lunge bei Lungenkrebs liegt die Mindestmenge ab 2025 bei 75 Operationen pro Jahr und pro Standort eines Krankenhauses.