Qualitätssicherung

Neue Mindestmengen für Operationen an der Lunge und bei Brustkrebs

Februar 2022

Die Liste der Mindestmengen wurde im Dezember auf Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes vom Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erweitert. Nunmehr müssen Krankenhäuser auch bei Operationen an der Lunge und bei Brustkrebs eine Mindestanzahl pro Jahr nachweisen, um die Leistung anbieten und durchführen zu dürfen. Dies stärkt die Versorgungsqualität.

Am 16. Dezember 2021 hat der G-BA zwei neue Mindestmengen beschlossen, die der GKV-Spitzenverband zur Beratung eingebracht hatte. Zudem wurde die Anhebung der bereits bestehenden Mindestmenge für Operationen an der Bauspeicheldrüse beschlossen. Krankenhäuser mussten bisher lediglich mindestens 10 Bauchspeicheldrüsenoperationen pro Jahr durchführen, damit sie diese Leistung überhaupt erbringen dürfen; ab dem Jahr 2025 müssen es 20 Operationen pro Jahr sein.

Neben Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) bestehen solche Mindestmengen des G-BA bisher für Transplantationen der Leber, der Nieren und von Stammzellen, bei Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus), für Kniegelenksendoprothesen und für die Versorgung von sehr kleinen Frühgeborenen.

Neu hinzu kommt die Mindestmenge für Operationen bei Brustkrebs. Ab dem Jahr 2025 muss ein Krankenhaus mindestens 100 Brustoperationen jährlich leisten, um diesen Eingriff weiterhin durchführen zu dürfen.

Bei der ebenfalls neuen Mindestmenge für Operationen an der Lunge bei Lungenkrebs liegt die Mindestmenge ab 2025 bei 75 Operationen pro Jahr und pro Standort eines Krankenhauses.

2 Ärzte schauen auf Röntgenbilder

Mindestmengen sind ein etabliertes Instrument zur Qualitätssicherung

Seit vielen Jahren besteht eine Liste von besonders komplizierten und risikoreichen Krankenhausleistungen, für welche der Gemeinsame Bundesauausschuss (G-BA) jeweils eine Mindestmenge beschlossen hat. Diese besonderen Leistungen darf ein Krankenhaus nur dann anbieten und durchführen, wenn es auch die entsprechende Mindestanzahl an durchgeführten Operationen pro Jahr erreicht. Damit soll sichergestellt werden, dass das Krankenhaus durch die regelmäßige Durchführung über ein Mindestmaß an Routine und Erfahrung verfügt. Für die in der Liste des G-BA aufgeführten Leistungen ist in der wissenschaftlichen Literatur der Zusammenhang zwischen höherer Leistungsmenge und niedrigerem Behandlungsrisiko nachgewiesen. (hos)

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