Im Winter 2022/2023 war die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln einem Stresstest ausgesetzt. Das Bundesgesundheitsministerium, der GKV‑Spitzenverband und die pharmazeutische Industrie reagierten mit ad hoc Maßnahmen, die rasch Wirkung zeigten. Die gesetzgeberische Antwort kam wenige Wochen später in Form des ALBVVG. Aber wichtige Fragen blieben bis heute offen: Hätten Staat, Industrie und Selbstverwaltung frühzeitiger handeln können? Waren die Mehrausgaben für die ad hoc-Maßnahmen gerechtfertigt? Gab es relevante regionale Unterschiede? Wo liegen die Ursachen für die angespannte Liefersituation?
Frühwarnsystem tut not
Um diese Frage zukünftig beantworten zu können und schneller Gegenmaßnahmen abzuleiten, ist eine bessere Datenübersicht eine notwendige Voraussetzung. Ein echtes Frühwarnsystem auf Basis vollumfänglicher und transparenter Daten aller beteiligten Akteure hilft, Lieferengpässen schneller zu begegnen und langfristig bessere Maßnahmen zu entwickeln. Ob Verwerfungen in der Versorgung bei einer Krankheitswelle im Winter oder größere Herausforderungen wie die Pandemie sie darstellte – ein Frühwarnsystem ist ein notwendiges Instrument, um die Versorgung für alle Fälle besser abzusichern. Der gesetzgeberische Beschluss, ein solches aufzubauen war daher folgerichtig. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, dafür konkrete zeitliche Fristen festzulegen.
So lässt das Frühwarnsystem weiter auf sich warten. Zuständig für den Aufbau und Inbetriebnahme ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das dem Vernehmen nach intensiv an der Umsetzung arbeiten. Kritisch wurde in Fachkreisen wiederholt die Frage aufgeworfen, ob für die anspruchsvolle Umsetzung eines solchen Frühwarnsystems auch die hierfür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt wurden.