Insgesamt kann somit festgestellt werden, dass Patientinnen und Patienten fast immer in angemessener Weise früh mobilisiert werden, wenn sie wegen einer ambulant erworbenen Pneumonie im Krankenhaus behandelt werden. Die Qualitätssicherung ermöglicht die Beurteilung der Behandlungsqualität bei dieser Erkrankung und das gezielte Eingreifen, wenn Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen nicht erreichen.
Ausblick
Während der Corona-Pandemie zeigte der Qualitätsindikator „Frühmobilisation nach Aufnahme“ im Erfassungsjahr 2020 nach mehreren Jahren der Verbesserung erstmals einen Rückgang der Ergebnisse. Auch wenn dies zu Beginn der Pandemie erklärbar und nachvollziehbar ist, stellt eine Verbesserung des Qualitätsindikators „Frühmobilisation nach Aufnahme“ auf ein „Vor-Corona-Niveau“ in naher Zukunft ein wichtiges Qualitätsziel dar. Wie sich der Indikator entwickelt, werden die Zahlen für das zweite Jahr der Pandemie zeigen. Diese wichtigen Informationen gilt es zeitnah auszuwerten.
Der Artikel ist mit Unterstützung des Kompetenz-Zentrums Qualitätssicherung (KCQ) des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg entstanden. (pfo)
Über die Serie
Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen qualitativ hochwertig und auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse versorgt werden. Daher hat der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen der Qualitätssicherung vorgesehen, zum Beispiel, welche technische Ausstattung und Qualifikationen von Ärzten, Ärztinnen und Pflegepersonal notwendig sind (Strukturqualität), wieviel Erfahrung und Expertise vorhanden sein sollte (Mindestmengen), wie die Versorgungsprozesse optimal gestalten werden können (Qualitätsmanagement) und auch, dass über Behandlungsergebnisse (Ergebnisqualität) öffentlich berichtet werden muss (Qualitätsberichte Krankenhäuser). So können die Patientinnen und Patienten sich über die Qualität informieren und diese bei der Wahl z. B. eines Krankenhauses für einen bestimmten Eingriff berücksichtigen. Für die Umsetzung dieser Vorgaben hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit betraut, durch Richtlinien und Beschlüsse verbindliche Regelungen für die Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen aber auch für die Krankenkassen zu erlassen.
Der GKV-Spitzenverband ist als ein Träger des G-BA in den jeweiligen Gremien und Arbeitsgruppen des G-BA an der Ausgestaltung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung maßgeblich beteiligt und setzt sich insbesondere dafür ein, die Qualität der Behandlungen für die gesetzlich Versicherten sichtbar zu machen. Die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien des G-BA sind jedoch oftmals schwer zu verstehen, und Qualitätsergebnisse nicht einfach in ihrer Bedeutung zu bewerten. Daher stellen wir in jeder Ausgabe von 90 Prozent einen bestimmten Aspekt der Qualitätssicherung ausführlich vor, um einerseits das wichtige Thema Qualitätssicherung bekannter zu machen und andererseits Hilfestellung zu bieten, die Ergebnisse besser zu verstehen.