PPP-Richtlinie
Qualitätssicherung in der Psychiatrie: Künftig mit weniger Dokumentationsaufwand
Dokumentationsvorgaben in der Psychiatrie, konkret die Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie (PPP-RL), werden oft als „Bürokratiemonster“ angeprangert. Klar ist: Erst seit Informationen zur Personalausstattung systematisch erhoben werden, wissen wir, dass es große Personalprobleme in den deutschen psychiatrischen Kliniken gibt. Ohne Daten geht es also nicht. Gleichwohl kann kritisch gefragt werden, welche konkreten Inhalte wirklich notwendig und welche verzichtbar sind. In jedem Fall wird ab dem Jahr 2025 der Dokumentationsaufwand für die Krankenhäuser sehr deutlich reduziert, denn ab dem Zeitpunkt werden bereits vorhandene Routinedaten genutzt.