Telematik

Die ePA für alle kommt

Dezember 2024

Die elektronische Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte ist eine patientengeführte, lebenslang genutzte digitale Akte und besteht grundsätzlich seit dem Jahr 2021. Sie war bisher so konzipiert, dass Versicherte sich aktiv dafür entscheiden und nach dem Herunterladen der App relativ aufwendig identifizieren mussten, andernfalls konnte die Akte nicht genutzt werden. Die wenigen Versicherten, die eine ePA hatten, sind zudem dann häufig auf Ärztinnen oder Ärzte getroffen, deren Praxisverwaltungssysteme (PVS) nicht in der Lage waren, die ePA zu nutzen. Das wird sich zukünftig nun ändern: Mit Beginn des Jahres 2025 kommt die „ePA für alle“.

Sie wird ab 15. Januar nächsten Jahres von den Krankenkassen nach und nach für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, die nicht aktiv dagegen widersprochen haben. Das kann einige Wochen dauern, denn es müssen rund 70 Mio. Versicherte mit der neuen ePA ausgestattet werden. Tatsächlich erreichen die Krankenkassen nach einer intensiven öffentlichen Informationskampagne und individueller Information der Versicherten nur ganz wenige Widersprüche gegen das Anlegen der Akte. Die Widerspruchsrate liegt im niedrigen, einstelligen Prozentbereich. Das zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. Derzeit liegen die Aktensysteme und Praxisverwaltungssysteme der verschiedenen Hersteller bei der gematik zur Zulassung bzw. Bestätigung vor. Geplant ist, ab Mitte Januar 2025 mit einer Pilotierung in den Modellregionen Franken und Hamburg zu starten. Abhängig von den Ergebnissen soll anschließend eine bundesweite Nutzungsverpflichtung für die Ärzteschaft kommen.

Ein Pfleger und eine ältere Frau schauen gemeinsam auf ein Tablet

Schritt für Schritt mehr Nutzen

Mit der „ePA für alle“ kann sich direkt ein Nutzen für die Versicherten entfalten: Sobald für einen Versicherten eine Akte angelegt worden ist, kann diese durch die Leistungserbringenden - gemäß den jeweiligen Zugriffsrechten - im Rahmen der Behandlung genutzt werden. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise die behandelnde Arztpraxis Befunde einstellen oder, wenn schon Befunde vorhanden sind, diese auslesen kann. Bedingung ist dafür immer, dass die Praxis über ein Praxisverwaltungssystem verfügt, dass die ePA unterstützt. Damit die Versicherten darüber hinaus selbst ihre Akte nutzen und individuelle Zugriffe regeln können, müssen sie allerdings weiterhin eine entsprechende App ihrer Kasse auf das Smartphone herunterladen und die bzw. der Versicherte muss über die notwendige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) zur eGK verfügen. Diese müssen Versicherte bei ihrer Kasse beantragen und sich für den Erhalt etwa über PostIdent sicher identifizieren.

Der Informationsgehalt der Akte wird mit der Zeit auf- und ausgebaut werden, dennoch verbessert sich die Versorgung der Versicherten schon mit Beginn der Aktenanlage, da sie ab dann die Behandlung dokumentiert und verordnete und abgegebene E-Rezepte automatisch in einer elektronischen Medikationsliste speichert. Nach und nach werden dann weitere Anwendungen wie etwa die Arzneimittelsicherheitsprüfung hinzukommen. (cma)

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