Schritt für Schritt mehr Nutzen
Mit der „ePA für alle“ kann sich direkt ein Nutzen für die Versicherten entfalten: Sobald für einen Versicherten eine Akte angelegt worden ist, kann diese durch die Leistungserbringenden - gemäß den jeweiligen Zugriffsrechten - im Rahmen der Behandlung genutzt werden. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise die behandelnde Arztpraxis Befunde einstellen oder, wenn schon Befunde vorhanden sind, diese auslesen kann. Bedingung ist dafür immer, dass die Praxis über ein Praxisverwaltungssystem verfügt, dass die ePA unterstützt. Damit die Versicherten darüber hinaus selbst ihre Akte nutzen und individuelle Zugriffe regeln können, müssen sie allerdings weiterhin eine entsprechende App ihrer Kasse auf das Smartphone herunterladen und die bzw. der Versicherte muss über die notwendige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) zur eGK verfügen. Diese müssen Versicherte bei ihrer Kasse beantragen und sich für den Erhalt etwa über PostIdent sicher identifizieren.
Der Informationsgehalt der Akte wird mit der Zeit auf- und ausgebaut werden, dennoch verbessert sich die Versorgung der Versicherten schon mit Beginn der Aktenanlage, da sie ab dann die Behandlung dokumentiert und verordnete und abgegebene E-Rezepte automatisch in einer elektronischen Medikationsliste speichert. Nach und nach werden dann weitere Anwendungen wie etwa die Arzneimittelsicherheitsprüfung hinzukommen. (cma)