Die ungenügende Personalausstattung führt dazu, dass nur wenige Patientinnen und Patienten in der Erwachsenenpsychiatrie eine intensive psychotherapeutische Behandlung bekommen. Nur zwei Prozent der Patientinnen und Patienten werden in einem Setting behandelt, in dem eine Therapieintensität von mindestens drei Einheiten die Woche sichergestellt ist (das sind z. B. dreimal 25 Minuten psychotherapeutisches Einzelgespräch).
Patientengefährdung zieht Sanktionen nach sich
Ohne Durchsetzungsmaßnahmen wird sich diese unzureichende Personalausstattung nicht ändern – das zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte. Deshalb sind ab 2024 für die Häuser, die weniger als 95 Prozent der Mindestvorgabe erfüllen, verhältnismäßige Vergütungskürzungen vorgesehen, die sich nach der Höhe der fehlenden Personalstunden richten.
Mehr Personal verbessert Versorgung und Arbeitsklima
Wie die Krankenhäuser gegensteuern können, zeigen ebenfalls die Ergebnisse – etwa mit der Einstellung von mehr Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie bestimmten Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, die auf dem Arbeitsmarkt gut zu finden sind. Denn gerade die approbierten Absolventen des neuen Studienganges Psychotherapie suchen nach Stellen im Krankenhaus. Die Arbeit im Krankenhaus ist dann für Fachkräfte attraktiv, wenn genügend Personal vorhanden ist, um damit ein den Bedürfnissen der Kranken angemessenes Arbeiten zu ermöglichen. Zusätzlich sollte die ambulante Behandlung ausgebaut werden, um die Krankenhäuser zu entlasten. Intensivpatientinnen und -patienten sollten dagegen mit genügend Personal stationär behandelt werden können. (uwa)
Die zentralen Ergebnisse des Berichts finden Sie zusammengefasst bei Watermann et al.: Mindestpersonalvorgaben in der Psychiatrie: Erste Ergebnisse zur Personalausstattung veröffentlicht. In Gesundheits- und Sozialpolitik 3/2023, S.20-31. Für Abonnenten unter folgendem Link doi.org/10.5771/1611-5821-2023-3-20 einsehbar.