Kritik an der Reform – vor allem an der Finanzierung
In schwierigen Verhandlungen mit den Ländern musste das Bundesgesundheitsministerium aber einige Abstriche machen, bspw. wurden Ausnahmen an den Qualitätsstandards aufgenommen. Gleichzeitig lehnte der Minister es vielfach ab, die Expertise der Selbstverwaltung einzubeziehen. So schwoll die Kritik an dem Reformpaket von allen Seiten immer weiter an. Besonders kritisch ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes und der Krankenkassen die geplante Finanzierung des sogenannten Transformationsfonds zur Finanzierung des Umbaus der Krankenhauslandschaft. Dieser Fonds soll sich zur Hälfte aus Steuermitteln der Länder, zur anderen Hälfte aus GKV-Beitragsgeldern speisen. Der Bund selbst gibt nichts dazu. Ein vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kam zu dem Schluss, dass diese Finanzierung klar verfassungswidrig ist. Die Ampel fand aber trotz Bedenken innerhalb der Koalition im Gesetzgebungsprozess nicht die Kraft, diese Regelung zu ändern.
Krankenhausreform muss Auftakt zu weiteren Reformschritten sein
In der nächsten Legislatur muss es aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes nun darum gehen, die Krankenhausreform besser zu machen. Das Versorgungsangebot muss sich am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren und nicht an den Wünschen der Krankenhäuser. Aus Patientensicht muss dann künftig ausgeschlossen werden, dass für den ländlichen Raum geringere Qualitätsmaßstäbe angelegt werden dürfen. Selbstverständlich erwartet der GKV-Spitzenverband, dass die neue Bundesregierung die verfassungswidrige Teilfinanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus GKV-Beitragsgeldern umgehend wieder streicht – auch um weitere Beitragsanhebungen in der GKV zu vermeiden. (faf)