stationäre Versorgung

Dramatisches Finale: Die Krankenhausreform schafft es über die Ziellinie

Dezember 2024

Es war ein echter Showdown am 22. November im Bundesrat. Ein Antrag mehrerer Bundesländer, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, erreichte knapp keine Mehrheit in der Länderkammer. Damit kann das KHVVG nun in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die grundsätzliche Intention der Krankenhausreform, übt aber auch deutliche Kritik.

Bessere Qualität, stärkere Spezialisierung

Das KHVVG war ein politischer Schwerpunkt von Bundesgesundheitsminister Lauterbach in dieser Wahlperiode. Der Minister bezeichnete seine Reformideen als nichts Geringeres als eine „Revolution“ im Gesundheitswesen. Lauterbachs Ziel war es, die Versorgungssicherheit mit einheitlichen Qualitätsstandards bundesweit zu gewährleisten, die Qualität der Versorgung durch eine stärkere Spezialisierung der Häuser zu verbessern, den ökonomischen Druck auf die Kliniken mit einer neuen Vorhaltevergütung zu verringern und Bürokratie abzubauen. Der GKV-Spitzenverband teilt diese Ziele.

Pflegepersonal auf einem Krankenhausflur

Kritik an der Reform – vor allem an der Finanzierung

In schwierigen Verhandlungen mit den Ländern musste das Bundesgesundheitsministerium aber einige Abstriche machen, bspw. wurden Ausnahmen an den Qualitätsstandards aufgenommen. Gleichzeitig lehnte der Minister es vielfach ab, die Expertise der Selbstverwaltung einzubeziehen. So schwoll die Kritik an dem Reformpaket von allen Seiten immer weiter an. Besonders kritisch ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes und der Krankenkassen die geplante Finanzierung des sogenannten Transformationsfonds zur Finanzierung des Umbaus der Krankenhauslandschaft. Dieser Fonds soll sich zur Hälfte aus Steuermitteln der Länder, zur anderen Hälfte aus GKV-Beitragsgeldern speisen. Der Bund selbst gibt nichts dazu. Ein vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kam zu dem Schluss, dass diese Finanzierung klar verfassungswidrig ist. Die Ampel fand aber trotz Bedenken innerhalb der Koalition im Gesetzgebungsprozess nicht die Kraft, diese Regelung zu ändern.

Krankenhausreform muss Auftakt zu weiteren Reformschritten sein

In der nächsten Legislatur muss es aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes nun darum gehen, die Krankenhausreform besser zu machen. Das Versorgungsangebot muss sich am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren und nicht an den Wünschen der Krankenhäuser. Aus Patientensicht muss dann künftig ausgeschlossen werden, dass für den ländlichen Raum geringere Qualitätsmaßstäbe angelegt werden dürfen. Selbstverständlich erwartet der GKV-Spitzenverband, dass die neue Bundesregierung die verfassungswidrige Teilfinanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus GKV-Beitragsgeldern umgehend wieder streicht – auch um weitere Beitragsanhebungen in der GKV zu vermeiden. (faf)

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