Hohe Kostensteigerungen und Lohnabschlüsse in den Arztpraxen
Die hohen Inflationsraten führen auch in den ärztlichen und psychoterapeutischen Praxen zu steigenden Miet-, Energie- und vor allem Lohnkosten. Zudem sah sich der GKV-Spitzenverband in den letzten Jahren mit der Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) konfrontiert, die hohen Lohnabschlüsse für das Praxispersonal zeitnäher bei der Vereinbarung des Orientierungswertes zu berücksichtigen. Bislang bildete die Veränderung der Lohnkosten aus dem Vorjahr die Basis für einen wesentlichen Teil der Anpassung des Orientierungswertes für das Folgejahr. Mit dem letztjährigen Honorarabschluss verständigten sich die Vertragsparteien darauf, ab diesem Jahr auch Tarifabschlüsse einzubeziehen, die für das aktuelle Jahr gelten.
Einigung nach mehreren Verhandlungsrunden
Mitte September konnten sich KBV und GKV-Spitzenverband nach mehreren Verhandlungsrunden im Bewertungsausschuss einigen. Gemeinsam wurde vereinbart, den Orientierungswert im Jahr 2025 um 3,85 Prozent anzuheben. Infolgedessen stehen der vertragsärztlichen Versorgung im nächsten Jahr zusätzlich rund 1,7 Mrd. Euro zur Deckung der gestiegenen Praxiskosten zur Verfügung. Zusätzlich wurde für das Jahr 2025 eine Veränderungsrate der Krankheitslast der Versicherten (Morbiditätsstruktur) um 0,145 Prozent vereinbart. Diese gilt als Grundlage für die Veränderung des Behandlungsbedarfs, welcher als notwendige medizinische Versorgung gilt.
Die Entscheidungen der Bundesebene sind die Grundlage für die aktuell zu führenden Verhandlungen auf regionaler Ebene zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen. (beg)