Ambulante Versorgung

Unter schwierigsten Voraussetzungen: ca. 1,7 Mrd. Euro mehr Honorar für Ärzte- und Psychotherapeutenschaft

Dezember 2024

GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung konnten sich in den diesjährigen Verhandlungen über die Honorare der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft auf eine allgemeine Preisanpassung in Höhe von 3,85 Prozent verständigen. Mit diesem Abschluss werden die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2025 allein über höhere Preise voraussichtlich rund 1,7 Mrd. Euro zusätzlich für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stellen.

Die diesjährigen Verhandlungen fanden vor dem Hintergrund einer äußerst angespannten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) statt. Trotz der erwarteten Anstiege der Zusatzbeiträge ist die GKV gesetzlich verpflichtet, bei der jährlichen Vereinbarung des Orientierungswertes (Preiskomponente) die Entwicklung der Investitions- und Betriebskosten in den ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen zu berücksichtigen.

Ein Arzt spricht mit einer älteren Frau und einem älteren Herren

Hohe Kostensteigerungen und Lohnabschlüsse in den Arztpraxen

Die hohen Inflationsraten führen auch in den ärztlichen und psychoterapeutischen Praxen zu steigenden Miet-, Energie- und vor allem Lohnkosten. Zudem sah sich der GKV-Spitzenverband in den letzten Jahren mit der Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) konfrontiert, die hohen Lohnabschlüsse für das Praxispersonal zeitnäher bei der Vereinbarung des Orientierungswertes zu berücksichtigen. Bislang bildete die Veränderung der Lohnkosten aus dem Vorjahr die Basis für einen wesentlichen Teil der Anpassung des Orientierungswertes für das Folgejahr. Mit dem letztjährigen Honorarabschluss verständigten sich die Vertragsparteien darauf, ab diesem Jahr auch Tarifabschlüsse einzubeziehen, die für das aktuelle Jahr gelten.

Einigung nach mehreren Verhandlungsrunden

Mitte September konnten sich KBV und GKV-Spitzenverband nach mehreren Verhandlungsrunden im Bewertungsausschuss einigen. Gemeinsam wurde vereinbart, den Orientierungswert im Jahr 2025 um 3,85 Prozent anzuheben. Infolgedessen stehen der vertragsärztlichen Versorgung im nächsten Jahr zusätzlich rund 1,7 Mrd. Euro zur Deckung der gestiegenen Praxiskosten zur Verfügung. Zusätzlich wurde für das Jahr 2025 eine Veränderungsrate der Krankheitslast der Versicherten (Morbiditätsstruktur) um 0,145 Prozent vereinbart. Diese gilt als Grundlage für die Veränderung des Behandlungsbedarfs, welcher als notwendige medizinische Versorgung gilt.

Die Entscheidungen der Bundesebene sind die Grundlage für die aktuell zu führenden Verhandlungen auf regionaler Ebene zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen. (beg)

Erwartete finanzielle Auswirkungen der getroffenen Beschlüsse für das Jahr 2025

Erhöhung des Orientierungswertes 2025 um 3,85 % (Preiskomponente) ca. 1,70 Mrd. Euro
Anpassung der Mengenkomponente 2025 aufgrund der Morbiditätsveränderung ca. 0,04 Mrd. Euro
Summe ca. 1,74 Mrd. Euro

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