Eine wesentliche Voraussetzung für die Implementierung nationaler und internationaler Maßnahmen zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen und deren Konsequenzen ist die Surveillance, d. h. vollständige Erfassung der Antibiotika-(Fehl)gebrauche und der Entwicklung von Resistenzen. Das Infektionsschutzgesetz sieht hierzu umfangreiche Maßnahmen auf lokaler Ebene vor. So sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, verpflichtet, lokal nosokomiale Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen sowie Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs aufzuzeichnen. Aus diesen Daten sind dann innerhalb der Einrichtung Schlussfolgerungen hinsichtlich Kontrolle des Infektionsgeschehens und des weiteren Einsatzes von Antibiotika zu ziehen.
Ausweitung und Zentralisierung der Datenerfassung
Mit den Surveillance-Systemen des Robert Koch-Instituts (RKI), wie der
- AVS (Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance),
- ARS (Antibiotika-Resistenz-Surveillance) sowie
- ARVIA (ARS und AVS – Integrierte Analyse),
steht bereits jetzt eine nationale Infrastruktur zur zentralen Erfassung und Auswertung des Antibiotikaverbrauchs und der Resistenzentwicklung aller Erreger in Deutschland zur Verfügung. Die Nutzung ist allerdings freiwillig und so wird sie von den klinischen Anwendern und Laboren nur wenig genutzt.
Nur eine umfassende zentrale Surveillance würde es dem RKI erlauben, Surveillance-Daten für Maßnahmen der Infektionskontrolle und -prävention effizient zu nutzen. Darüber hinaus wäre Deutschland mit einer umfassenden zentralen Surveillance endlich in der Lage, seinen Berichtspflichten gegenüber den europäischen Meldesystemen des European Centre for Disease Prävention and Control (EARS-Net, ESAC-Net) vollumfänglich nachzukommen. Viele andere europäische Länder tun das bereits jetzt schon.