Digitalisierung

KI in der GKV: Zukunft der Gesundheitsversorgung gestalten

Dezember 2024

Am 21. November 2024 hatte der GKV-Spitzenverband zur Veranstaltung „KI in der GKV: Zukunft der Gesundheitsversorgung gestalten“ nach Berlin eingeladen. Ziel der Veranstaltung war es, wichtige Impulse der Krankenkassen und des GKV-Spitzenverbandes zu den Chancen und Hürden von KI-Nutzung in der GKV-Versorgung zu setzen und den Austausch innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und mit den Aufsichtsbehörden zu fördern. Die von dem noch jungen Referat „Digital-Hub“ vorbereitete Veranstaltung richtete sich an Digitalisierungsexpertinnen und -experten sowie Digitalisierungsinteressierte aus Krankenkassen und Verbänden. Aufgrund der wettbewerbsrelevanten Inhalte fand sie als nicht-öffentliche Präsenzsitzung statt.

In einer Keynote-Rede skizzierte Dr. Tobias Gantner von der HealthCare Futurists GmbH eine Zukunftsvision der Gesundheitsversorgung mit KI, geprägt von massivem medizinischen Fortschritt, individuellen Therapien und veränderten Rollenbildern der heutigen Akteure.

Krankenkassen brauchen gesetzlich festgelegte Berechtigungen

In Ihrer anschließenden Rede richtete Frau Dr. Pfeiffer zunächst den Blick auf die Bedeutung von KI für die Krankenkassen und leitete daraus spezifische Forderungen ab. Oberste Prämisse der GKV ist es, künstliche Intelligenz zum Wohle der Versicherten einzusetzen. Dabei hat KI das Potenzial, die gesundheitliche Versorgung der Versicherten durch innovative, datenbasierte Ansätze zu verbessern. Gleichzeitig, so Pfeiffer, erfordert der Einsatz von KI im Gesundheitswesen klare ethische Standards, um Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen auszuschließen. Dies betrifft sowohl den Zugang zu KI-gestützten Innovationen und Versorgungsprozessen als auch die diskriminierungsfreie Gestaltung der Datengrundlage und der KI-Modelle selbst. In der Umsetzung und Erweiterung der EU KI-Verordnung muss der Gesetzgeber klare Regelungen schaffen, um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit von KI-Lösungen zu gewährleisten. Um Krankenkassen und den GKV-Spitzenverband in die Lage zu versetzen, eigene KI-Anwendungen zu realisieren, bedarf es der gesetzlichen Klarstellung: Krankenkassen müssen berechtigt sein, die nach dem SGB zulässig erhobenen und gespeicherten versichertenbezogenen Daten auch für das Training, die Bewertung und das Testen von KI-Systemen und -Modellen zu nutzen, vorausgesetzt, diese Anwendungen dienen der Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben.

BMG: Rechtsunsicherheiten beseitigen

In darauffolgenden Vorträgen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Krankenkassen bei der KI-Anwendung thematisiert. Beide Aufsichtsbehörden ermunterten die GKV dazu, voranzugehen und für einzelne Fragestellungen frühzeitig den Kontakt zu suchen, um gemeinsam Antworten zu finden. Das BMG bestärkte die Krankenkassen mit dem Zitat „Data saves lives“ darin, die Potenziale von KI aktiv zu erschließen. Diese Botschaft sei auch der Geist, den die EU KI-Verordnung atme. Die bestehende Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Auslegung müsse in den nächsten Monaten beseitigt werden.

Impressionen von der Fachveranstaltung

Einblicke in konkrete KI-Anwendungen der Krankenkassen wurden in drei Workshops gewährt: „KI in der Antragsverarbeitung bei Zahnbehandlungen“, „KI-THRUST“ und „§ 25b SGB V – Pflegebedürftigkeit“.

KI-Projekte dürfen nicht an fehlenden Rahmenbedingungen scheitern

In einer abschließenden Podiumsdiskussion, besetzt mit KI-Expertinnen und -Experten der Krankenkassen, wurde einmal mehr deutlich, dass die Krankenkassen bereits KI-Projekte umgesetzt haben oder planen. Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des KI-Einsatzes sind unbestritten. Für den innovativen Standardeinsatz von KI mangelt es aktuell allerdings noch an ausreichenden Datennutzungskompetenzen und an detaillierten und verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. (jgh)

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