Versorgung psychisch Kranker
Personalausstattung Psychiatrie: Vorgaben für den pflegerischen Nachtdienst
Seit 2020 definiert die „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) eine Mindestausstattung mit Fachpersonal, die im Tagdienst der Psychiatrien nicht unterschritten werden darf. Mit aktuellem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurden nun erstmals auch Mindestvorgaben für den pflegerischen Nachtdienst in der Allgemeinen Psychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie festgelegt. Dabei konnte sich der vom GKV-Spitzenverband eingebrachte Ansatz durchsetzen: Dieser stellt eine ausreichende Personalausstattung in der Nacht sicher, berücksichtigt die verschiedenen patientenbezogenen Betreuungs- und Überwachungsbedarfe und dient damit dem Schutz der Patientinnen und Patienten. Es handelt sich um erste Festlegungen, die ab 2024 eingehalten werden müssen und die zukünftig noch weiterentwickelt werden sollen.