Ausbildungsförderung für mehr Hebammen
Im Zuge der Akademisierung der Hebammenausbildung übernimmt die GKV seit 2020 weitere Kosten und fördert so den Nachwuchs: Freiberuflich tätige Hebammen, die einen Kooperationsvertrag mit einem ausbildenden Krankenhaus abschließen, erhalten für die Weiterbildung zur Praxisanleitung pauschal 9.730 Euro. Für die Anleitung jeder werdenden Hebamme während des Studiums werden weitere 6.600 Euro bei 480 Praxisstunden erstattet. Die Auszahlung erfolgt über das jeweilige Krankenhaus.
Geburtshäuser mit Qualität
Geburtshäuser, die spezielle Qualitätsanforderungen erfüllen, erhalten zusätzlich zu Leistungsvergütung und Materialpauschalen eine Betriebskostenpauschale für jede ambulante betreute Geburt. Solche Häuser dürfen den Titel „von Hebammen geleitete Einrichtung“ (HgE) tragen, das als Gütesiegel für ein qualitätsgesichertes Geburtshaus gilt. Je nachdem, ob die Geburt in der HgE vollendet wurde oder nicht, beträgt die Betriebskostenpauschale zwischen knapp 660 Euro und 804 Euro pro Geburt.
Neue Versorgungsformen sparen Wegezeiten
Unmittelbar nach Beginn der Corona-Pandemie vereinbarte der GKV-Spitzenverband zusammen mit den Berufsverbänden der Hebammen und den HgE-Verbänden zusätzliche Materialpauschalen für die persönliche Schutzausrüstung von Hebammen. Gleichzeitig wurde viele Leistungen für eine Erbringung per Video geöffnet. Dies schützte Hebammen und Versicherte vor Infektionen und ersparte Hebammen viele Wegzeiten. Die Videobetreuung kommt bei gesetzlich Versicherten und Hebammen so gut an, dass sie zügig in die Regelversorgung überführt werden soll. (fen)