In der Geburtshilfe sieht die Krankenhaus-Kommission lediglich eine Mittelzuweisung an Abteilungen vor, deren Standorte Anspruch auf Sicherstellungszuschläge haben. Die Auszahlung soll gestaffelt nach der Anzahl der Geburten pro Jahr erfolgen. Eine erhöhte finanzielle Förderung sollen dabei Abteilungen erhalten, die eine geringe Zahl an Geburten erbringen. Standorte mit angegliederter Pädiatrie sollen ebenso eine erhöhte Vergütung erhalten.
Pädiatrie und Geburtshilfe bedarfsorientiert finanzieren
Im Vergleich schafft nur das Modell C die Basis für eine nachhaltige Reform der Pädiatrie. Während die Modelle A (Erlösfortschreibung) und B (Bettenbezug) das Verteilungsproblem nicht adressieren und bestehende Strukturen erhalten, erfolgt mit Modell C (Indexbevölkerung) eine am regionalen Bedarf ausgerichtete Vorhaltefinanzierung. Der GKV-Spitzenverband unterstützt diesen nachfrageseitigen Ansatz, da die Mittel gezielt dort eingesetzt werden, wo sie benötigt werden.
Mindeststandards unabdingbar
Für eine nachhaltige Reform der pädiatrischen Versorgungsstruktur mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Versorgung ist deren Finanzierung unabdingbar mit der Erfüllung qualitativer Mindeststandards zu verknüpfen. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sind dabei Mindestanforderungen an die Kapazitäten für medizinisches Fachpersonal von besonderer Bedeutung. Im Interesse des Schutzes der Patientinnen und Patienten muss eine Verletzung dieser Mindeststandards Konsequenzen für die Planung und Vergütung haben. Für einen zielgerichteten Einsatz der Finanzmittel und rechtssichere Planbarkeit ist eine gleichzeitige Festlegung dieser Vorgaben überaus wünschenswert.