Prognose für 2019
Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden für das laufende Jahr einvernehmlich auf 231,9 Mrd. Euro geschätzt. Darin enthalten sind die jährliche Bundesbeteiligung für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 14,5 Mrd. Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Die den Krankenkassen gesetzlich zugesicherten Zuweisungen des Gesundheitsfonds betragen in diesem Jahr unverändert 231,1 Mrd. Euro. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen werden von BMG und BVA auf 245,7 Mrd. Euro geschätzt, vom GKV-Spitzenverband auf 246,0 Mrd. Euro.
Auf Basis dieser Prognose könnte der Gesundheitsfonds das Jahr 2019 unter Berücksichtigung seiner weiteren gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen – Ausgaben für den Innovations- und den Krankenhaus-Strukturfonds, Einkommensausgleich bei den Zusatzbeiträgen - mit einem Einnahmenüberschuss von rd. 0,7 Mrd. Euro abschließen.
Die Krankenkassen werden für 2019 mehrheitlich mit negativen Ergebnissen rechnen müssen. Grund ist insbesondere die zwischen 1,3 und 1,6 Mrd. Euro oberhalb der ursprünglichen Schätzung liegende Ausgabenentwicklung. Im Herbst 2018 hatte der GKV-Schätzerkreis die Ausgaben des Jahres 2019 noch einvernehmlich auf 244,4 Mrd. Euro geschätzt; als Grundlage für die Haushaltsplanungen und Beitragssatzfestlegungen der einzelnen Krankenkassen bewirkte diese zu niedrige Ausgabenerwartung tendenziell zu niedrige Zusatzbeitragssätze und damit nicht ausgabendeckende Einnahmen.
Prognose für 2020
Für das kommende Jahr erwartet der Schätzerkreis für den Gesundheitsfonds Nettoeinnahmen in Höhe von 240,3 Mrd. Euro. Neben den geschätzten Beitragseinnahmen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent in Höhe von 222,4 Mrd. Euro wurden hierbei die Nettoeinnahmen aus geringfügiger Beschäftigung (3,3 Mrd. Euro), die Bundesbeteiligung (14,4 Mrd. Euro) sowie eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve (225 Mio. Euro) berücksichtigt. Letztere Zuführung ist Bestandteil des vom Kabinett beschlossenen Entwurfs des „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes“ und soll neu vorgesehene Vergütungsaufschläge der Krankenkassen für die Krankenhäuser ausgleichen.
Die Ausgaben der Krankenkassen werden im Jahr 2020 aus Sicht von BMG und BVA geschätzte 256,8 Mrd. Euro betragen, aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes dagegen 258,6 Mrd. Euro. Mit einem geschätzten Anstieg der Ausgaben um 11,2 bzw. 12,6 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr wird die gesetzliche Krankenversicherung damit im kommenden Jahr vor große Herausforderungen gestellt. In diesem Punkt waren sich die Finanzexperten des GKV-Schätzerkreises erkennbar einig. Keine Einigkeit bestand jedoch u. a. bei der Bewertung der Finanzwirkungen der jüngsten Gesetzgebung. Der GKV-Spitzenverband erwartet hier, dass die in den letzten Jahren beschlossenen Reformgesetze schrittweise eine sehr deutliche Finanzwirkung entfalten werden. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes belasten allein das Terminservice- und Versorgungsgesetz und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Krankenkassen im nächsten Jahr mit zusätzlich rd. 5 Mrd. Euro, das MDK-Reformgesetz mit Mehrausgaben von mindestens 1 Mrd. Euro.