Fachkräftemangel in der Pflege

Ausbildungsreform vor dem Abschluss

September 2018

Die Pflegeausbildung wird ab dem Ausbildungsjahr 2020 auf eine neue Grundlage gestellt. Nach der inhaltlichen Konkretisierung mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung im Frühjahr 2018 brachten Gesundheits- und Familienministerium im Juni mit der Finanzierungsverordnung nun auch den letzten Baustein der Ausbildungsreform in der Pflege auf den Weg. Beide Verordnungen wurden am 21. September vom Bundesrat gebilligt. Die im November 2015 angestoßene Reform findet damit nach fast drei Jahren ihren parlamentarischen Abschluss.

Mit Verabschiedung der Finanzierungsvereinbarung liegen die rechtlichen Grundlagen vollständig vor: Entsprechend der intendierten inhaltlichen Zusammenführung der zukünftigen Pflegeausbildung wird die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung mit der Verordnung in den Ländern auf eine einheitliche Basis gestellt. So wird es in den Ländern (bzw. länderübergreifend) in Zukunft benannte Stellen geben, die einen Ausbildungsfonds für die Pflegeausbildung verwalten, das Geld von den Finanzierungsträgern einziehen und es über eine Umlage an die Ausbildungsbetriebe und Schulen zum Zwecke der Ausbildungsrefinanzierung auszahlen. Die Verordnung regelt Verfahren und Fristen.

Eine Pflegerin und ein Pfleger in einer stationären Pflegeeinrichtung

Der GKV-Spitzenverband kritisiert jedoch, dass in der Finanzierungsverordnung nicht stärker bundeseinheitliche Vorgaben verankert wurden. Mit dem Fehlen bundeseinheitlicher Berechnungsgrundlagen für die einzelnen Ausgleichsfonds werden unterschiedliche Berechnungsweisen in den einzelnen Bundesländern im Zusammenhang mit der Finanzierung ermöglicht und eine Vergleichbarkeit wäre nicht mehr gegeben. Die Verordnung bleibt damit hinter den Vorschlägen zurück, die der GKV-Spitzenverband im November 2017 gemeinsam mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgelegt hat. Keine Angaben macht die Verordnung hinsichtlich der Sicherstellung der Anschubfinanzierung der benannten Stellen durch die Länder, die bereits im Jahr 2019 ihre Arbeit aufnehmen müssen. Die Finanzierungsverantwortung liegt hier bei den Ländern.

Länder nicht aus der Verantwortung entlassen

Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen unterstützen die Reform der Pflegeausbildung und erwarten angesichts der Gesamt- und Mehrkosten einen deutlichen Schub bei den Ausbildungszahlen. Gleichzeitig lehnt die GKV immer weitergehende finanzielle Forderungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern ab, die als originäre Aufgabe in die Zuständigkeit der Länder fallen, wie die Schul- und Investitionskosten. Hier wird erwartet, dass auch die Länder ihrer Verantwortung nachkommen.

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