Der GKV-Spitzenverband kritisiert jedoch, dass in der Finanzierungsverordnung nicht stärker bundeseinheitliche Vorgaben verankert wurden. Mit dem Fehlen bundeseinheitlicher Berechnungsgrundlagen für die einzelnen Ausgleichsfonds werden unterschiedliche Berechnungsweisen in den einzelnen Bundesländern im Zusammenhang mit der Finanzierung ermöglicht und eine Vergleichbarkeit wäre nicht mehr gegeben. Die Verordnung bleibt damit hinter den Vorschlägen zurück, die der GKV-Spitzenverband im November 2017 gemeinsam mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgelegt hat. Keine Angaben macht die Verordnung hinsichtlich der Sicherstellung der Anschubfinanzierung der benannten Stellen durch die Länder, die bereits im Jahr 2019 ihre Arbeit aufnehmen müssen. Die Finanzierungsverantwortung liegt hier bei den Ländern.
Länder nicht aus der Verantwortung entlassen
Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen unterstützen die Reform der Pflegeausbildung und erwarten angesichts der Gesamt- und Mehrkosten einen deutlichen Schub bei den Ausbildungszahlen. Gleichzeitig lehnt die GKV immer weitergehende finanzielle Forderungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern ab, die als originäre Aufgabe in die Zuständigkeit der Länder fallen, wie die Schul- und Investitionskosten. Hier wird erwartet, dass auch die Länder ihrer Verantwortung nachkommen.