Kritik an krankenhausindividueller Pflege-Vergütung
Für den Bereich der Pflege im Krankenhaus soll die bisherige Vergütung der Pflegepersonalkosten über die Fallpauschalen durch eine neue krankenhausindividuelle Vergütung abgelöst werden. Die Krankenhausvergütung soll folglich auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt werden. Letztere soll auf dem Prinzip der Selbstkostendeckung basieren. Zwar wird mit dieser Trennung erreicht, dass künftig alle für die Pflegeaufwendungen erlösten Vergütungen auch zweckgebunden für die Pflege verwendet werden. Allerdings wiegen die mit der Selbstkostendeckung verbundenen Fehlanreize schwer. Es ist gesundheitspolitisch ein Irrweg, sämtliche Pflegeausgaben rundweg als „wirtschaftlich“ zu betrachten. Dies kann allzu leicht dazu führen, dass Pflegekräfte zweckfremd, z. B. für die Raumpflege oder die Essensausgabe, eingesetzt würden. Seitens des GKV-Spitzenverbandes wird daher die Ausgliederung aus dem DRG-System kritisch gesehen. Die mit der Selbstkostendeckung verbundenen Fehlanreize sollten bei der Ausgestaltung der künftigen Pflegefinanzierung weitestgehend ausgeschlossen werden. Zudem sollte bereits im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens die Thematik der Pflegepersonaluntergrenzen und die beabsichtigte Ausdehnung der Untergrenzen auf alle bettenführenden Stationen erfolgen und nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Für den Fall einer Unterschreitung der Pflegepersonaluntergrenzen sollten Maßnahmen greifen, die eine Anpassung der Patientenströme an die vorhandenen Personalkapazitäten sicherstellen, etwa indem – möglichst prospektiv – geringere Leistungsmengen mit dem Krankenhaus vereinbart werden. Damit könnte das Verhältnis von Pflegekräften zu Patienten unmittelbar verbessert werden.
Weiterer Ablaufplan
Als Entwurf der Bundesregierung wurde der Gesetzentwurf dem Bundesrat zugeleitet und wurde dort am 21. September 2018 im ersten Durchgang beraten. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag wird voraussichtlich in der letzten Septemberwoche erfolgen. Mit Ausnahme einiger spezieller Neuregelungen soll das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz nach dem Willen der Bundesregierung am 1. Januar 2019 in Kraft treten.