Fachkräftemangel in der Pflege

Ausbildungsreform auf dem Weg

Juni 2018

Die in der letzten Legislaturperiode begonnene Neuausrichtung der Pflegeausbildung nimmt weiter Konturen an. Der nach langwierigen und kontroversen Gesetzgebungsverfahren gefundene Kompromiss zum Pflegeberufereformgesetz bildet den Rahmen für die neue Ausbildung. Erst mit der nun vorgelegten Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erfolgt eine inhaltliche Konkretisierung der neuen Ausbildung. Als letzter Baustein liegt inzwischen auch die Rechtsverordnung zur Finanzierung vor, zu der u. a. der GKV-Spitzenverband Vorschläge einbrachte.

Ein Blick auf das Startdatum der neuen Ausbildung ab dem Ausbildungsjahr 2020 macht deutlich, dass eine baldige Verabschiedung der Prüfungsverordnung und der Finanzierungsverordnung notwendig ist – insbesondere vor dem Hintergrund der grundlegenden Veränderungen der Ausbildungsinhalte sowie der Umstellung der Finanzierungsystematik auf ein Umlageverfahren. Denn alle Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen benötigen zeitnah die Grundlagen für ihre notwendigen strukturellen Veränderungen.

Der GKV-Spitzenverband sieht die Ausbildungsreform als dringend notwendig an. In Zukunft soll den Auszubildenden im Rahmen einer zweijährigen generalistischen Grundausbildung ein möglichst breit gefächertes Kompetenzspektrum vermittelt werden. Anschließend können die Auszubildenden weiter generalistisch ausgebildet werden, oder sich aktiv für eine Spezialisierung in den Bereichen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege entscheiden. Für die Pflegekräfte ergeben sich damit im Beruf größere Einsatz- und Wahlmöglichkeiten. Außerdem entfällt endlich die Zahlung von Schulgeld.

Ausbildungsreform nur ein Baustein

Die Kranken- und Pflegekassen erwarten, dass die bereits jetzt steigenden Ausbildungszahlen nochmals einen deutlichen Schub erfahren. Gleichzeitig muss aber betont werden, dass die alleinige Neuausrichtung der Pflegeausbildung kein Allheilmittel gegen den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege sein kann. Es bedarf daher weiterer flankierender Maßnahmen und Einbettung der neuen Pflegeausbildung in eine Gesamtstrategie. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Konzertierte Aktion kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Eine Pflegerin und ein Pfleger in einem Pflegeheim

Bei aller Zuversicht sollte die Umsetzung der neuen Ausbildung mit Inkrafttreten umfassend wissenschaftlich begleitet werden, um auf dieser Basis gegebenenfalls gesetzgeberisch nachjustieren zu können. Die hierfür im Gesetz vorgesehene reine quantitative Auszählung der Wahlentscheidungen greift zu kurz und setzt zu spät an. Die Ausbildungsreform muss sich letztlich daran messen lassen, ob dauerhaft mehr Auszubildende für den Beruf gewonnen und gehalten werden und gleichzeitig das pflegerische Qualitätsniveau gesteigert wird.

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