Pflegeberufe

Reform der Pflege-Ausbildung im Spannungsfeld

Juni 2016

Die Lebenserwartung steigt, zugleich nehmen chronische Erkrankungen, Multimorbidität und die Zahl von Menschen mit Demenz zu. Zur Sicherung der künftigen Pflegeversorgung beabsichtigt der Gesetzgeber die Pflegeberufe zukunftsfest weiterzuentwickeln, attraktiver zu gestalten und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen.

Die bisher getrennten Ausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sollen zu einer einheitlichen Ausbildung zusammengefasst werden. Davon verspricht sich der Gesetzgeber ein breiteres Kompetenzspektrum bei der Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesettings. Daneben ist die nachhaltige Sicherung der Fachkräftebasis ein wichtiges Ziel der Reform der Pflegeausbildung.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) begrüßt die Intention. Insbesondere die Abschaffung des Schulgeldes für Auszubildende im Pflegebereich wird positiv bewertet. Allerdings ist der Erfolg der Pflegeberufereform aus GKV-Sicht noch nicht sichergestellt. Um erkennen zu können, ob die hoch gesteckten Ziele erreicht werden, fehlen noch die notwendige Rechtsverordnung über die Ausbildungsinhalte sowie eine Wirkungsanalyse zur Frage, ob künftig auch in der Kinderkranken- und Altenpflege in ausreichender Zahl Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Somit muss nach GKV-Auffassung vor Inkrafttreten der Neuregelungen sichergestellt werden, dass die im Gesetz geplante höhere Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Berufen nicht zu einem Sog in die Krankenpflege zulasten der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege führt.

Eine Pflegekraft mit Dekubitusunterlage

Außerdem ist nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes von deutlich höheren Gesamtkosten auszugehen, als von Gesetzgeber angenommen: Im Gesetzentwurf werden jährliche Mehrkosten von ca. 320 Mio. Euro veranschlagt. Dies ist aus GKV-Sicht jedoch deutlich zu niedrig gegriffen. Realistischer ist von jährlichen Mehrkosten von ca. 746 Mio. Euro auszugehen.

Keine Quersubventionen

Als absolut inakzeptabel bewertet die GKV die in der Reform geplante Finanzierungssystematik, nach der die Sozialversicherungsträger die Schulkosten finanzieren. Bereits heute kommen die Bundesländer trotz ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit nicht in ausreichendem Umfang für die schulischen Ausbildungskosten auf. Hierzu muss die geplante Neuregelung geändert werden: Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes haben die Länder vollumfänglich die Kosten der schulischen Ausbildung zu übernehmen, wie dies auch bei den Berufsschulen der Fall ist. Die Kosten der praktischen Ausbildung übernehmen die Krankenversicherung und die Kostenträger nach dem SGB XI bzw. der Pflegeversicherung unter Einbezug der privaten Krankenversicherung. So lassen sich Quersubventionierungen staatlicher Aufgaben zulasten der Sozialversicherung, wie die Finanzierung der Schulkosten, vermeiden.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat sich in einem Statement zur Ausbildungsreform positioniert.

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