Außerdem ist nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes von deutlich höheren Gesamtkosten auszugehen, als von Gesetzgeber angenommen: Im Gesetzentwurf werden jährliche Mehrkosten von ca. 320 Mio. Euro veranschlagt. Dies ist aus GKV-Sicht jedoch deutlich zu niedrig gegriffen. Realistischer ist von jährlichen Mehrkosten von ca. 746 Mio. Euro auszugehen.
Keine Quersubventionen
Als absolut inakzeptabel bewertet die GKV die in der Reform geplante Finanzierungssystematik, nach der die Sozialversicherungsträger die Schulkosten finanzieren. Bereits heute kommen die Bundesländer trotz ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit nicht in ausreichendem Umfang für die schulischen Ausbildungskosten auf. Hierzu muss die geplante Neuregelung geändert werden: Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes haben die Länder vollumfänglich die Kosten der schulischen Ausbildung zu übernehmen, wie dies auch bei den Berufsschulen der Fall ist. Die Kosten der praktischen Ausbildung übernehmen die Krankenversicherung und die Kostenträger nach dem SGB XI bzw. der Pflegeversicherung unter Einbezug der privaten Krankenversicherung. So lassen sich Quersubventionierungen staatlicher Aufgaben zulasten der Sozialversicherung, wie die Finanzierung der Schulkosten, vermeiden.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat sich in einem Statement zur Ausbildungsreform positioniert.