Pflegeversicherung

Pflegeausbildung neu geregelt

September 2017

Am 22. Juni hat das Pflegeberufereformgesetz nach über einem Jahr im parlamentarischen Verfahren die Hürde im Bundestag genommen. Nachdem viele Gesundheits- und Pflegereformen in dieser Legislaturperiode relativ zügig zum Abschluss gebracht wurden, drohte dieser Baustein der Pflegereformen zwischenzeitlich sogar zu scheitern.

Besonders kontrovers wurde die im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes vorgesehene Zusammenlegung der bisher getrennten Ausbildungen zur Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege zu einer einheitlichen („generalistischen“) Pflegeausbildung diskutiert. Gegner der Reform sprachen sich demgegenüber für eine Weiterentwicklung der bisherigen Ausbildungswege im Sinne eines integrativen Ansatzes mit weiterhin getrennten Abschlüssen aus.

Nach der öffentlichen Anhörung im Mai 2016 und der zuvor bereits von einer Vielzahl von Verbänden, Organisationen und Einrichtungen geäußerten Kritik kam das parlamentarische Verfahren aufgrund von fraktionsinternen Differenzen zur Ausrichtung der Pflegeausbildungsreform zum Erliegen. Der GKV-Spitzenverband hatte angesichts des notwendigen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs wiederholt darauf hingewiesen, dass abseits aller parteipolitischen Schwierigkeiten das Ziel einer hochwertigen Pflege mit ausreichend Fachkräften im Blick behalten werden müsse. Um die politische Debatte voranzubringen, schlug der GKV-Spitzenverband frühzeitig vor, die zur Debatte stehenden Ausbildungsmodelle vorübergehend parallel zu implementieren.

Eine Pflegerin und ein Pfleger in einem Pflegeheim

GKV liefert Vorschlag für politischen Konsens

Der im März 2017 innerhalb der Regierungsfraktionen gefundene und anschließend in Gesetzesform gegossene Kompromiss knüpfte mit einem nun vorgesehenen Optionsmodell in weiten Teilen an den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes an: Danach wird die Ausbildung zur Krankenpflege abgeschafft und durch eine generalistische Pflegeausbildung ersetzt. Die Ausbildung zur Alten- oder Kinderkrankenpflege bleibt erhalten und wird in Form einer zweijährigen generalistischen Ausbildung und einer separaten einjährigen Ausbildung fortentwickelt. Die Auszubildenden können für dieses dritte Ausbildungsjahr zwischen den Abschlüssen Alten- bzw. Kinderkrankenpflege oder Generalistik mit dem jeweiligen Schwerpunkt wählen. Die Neuregelungen sollen erstmals für den 2020 beginnenden Ausbildungsjahrgang gelten.

Gesetz mit Leben füllen

Mit der Veröffentlichung des Pflegeberufereformgesetzes hat die Neuausrichtung der Pflegeausbildung jedoch noch nicht ihren Abschluss gefunden. Das beschlossene Gesetz ist nur der Rahmen, der durch Rechtsverordnungen noch mit den konkreten Ausbildungsinhalten gefüllt werden muss. Hier stehen jetzt das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Pflicht, frühzeitig die Entwürfe zur Diskussion zu stellen.

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