Gemeinwohlorientierte Nutzung von Gesundheitsdaten
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten erhöhen sowie bürokratische und organisatorische Hürden bei der Nutzung von Gesundheitsdaten abbauen. Diese Ziele unterstützt der GKV-Spitzenverband ausdrücklich. Dem Leitprinzip einer gemeinwohlorientierten Nutzung kommt dabei eine konstituierende und legitimierende Bedeutung zu, die auch den neuen Zugang von kommerzieller Forschung zu Gesundheitsdaten der aufzubauenden Forschungsdateninfrastruktur in Vorbereitung auf die Umsetzung des EU-Gesundheitsdatenraumes (EHDS) ermöglicht. Hier darf es sich nicht um eine bloße Worthülse handeln. Nach wie vor ist es problematisch, dass die Krankenkassen oder der GKV-Spitzenverband im Rahmen der Governancestrukturen der neuen Dateninfrastruktur des GDNG nicht explizit als Stakeholder genannt sind. Der GKV-Spitzenverband fordert eine zwingende Beteiligung seiner Expertise und inhaltliche Abstimmungen (Einvernehmen) für die weitere Planung der Umsetzung des EHDS.
Daten zur Gesundheitsförderung nutzen
Eine wichtige neue Aufgabe wird mit dem GDNG für die Krankenkassen bei der Erkennung individueller Gesundheitsrisiken der Versicherten geschaffen. Kranken- und Pflegekassen können künftig automatisierte und versichertenbezogene Datenauswertungen zum Zwecke des Gesundheitsschutzes durchführen. Werden hierbei Gesundheitsgefährdungen oder individuelle Risiken der Versicherten erkannt, können die Krankenkassen ihre Versicherten in Form einer unverbindlichen Empfehlung individuell informieren. Die neue Möglichkeit ist für beide Seiten freiwillig und wird vom GKV-Spitzenverband ausdrücklich begrüßt. Nur bei den Krankenkassen liegen die hierfür notwendigen intersektoralen Leistungsdaten vor. Diese für Prävention und Patientensicherheit besser und strukturiert nutzbar zu machen, stellt einen sinnvollen Service für die Versicherten zur Vermeidung gesundheitlicher Nachteile dar. (jgh)