Zur Unterstützung der Forschung ist geplant, dass bestimmte Daten aus der ePA an das vom Bundesamt für Arzneimittel verantwortete Forschungsdatenzentrum übermittelt werden können. Auch hierfür sieht der Gesetzgeber eine Widerspruchslösung vor. Versicherte können somit frei entscheiden, ob ihre Daten zu Forschungszwecken nutzbar sein sollen.
Unterschiedliche Wege zur ePA-Verwaltung
Die ePA-App der jeweiligen Krankenkassen dient den Versicherten – wie bisher bei der Einwilligungslösung der ePA auch - als zentrale Schaltstelle für alle Belange im Zusammenhang mit der ePA. Über sie können die Versicherten insbesondere Inhalte der ePA einsehen, Daten in der ePA bereitstellen, die Zugriffe Dritter in den entsprechenden Protokollen prüfen sowie von ihren Widerspruchsrechten vollumfänglich Gebrauch machen. Personen, die keine App nutzen wollen oder dazu nicht in der Lage sind, können wie bisher auch auf Vertretungsregelungen und somit auf vertrauenswürdige Personen im Umgang mit der ePA zurückgreifen. Darüber hinaus schafft das DigiG für Versicherte die Möglichkeit, auf Ombudsstellen für die ePA bei den Krankenkassen zurückzugreifen. Diese Stellen nehmen beispielsweise Widersprüche der Versicherten gegen Anwendungsfälle der ePA, gegen die Datenweitergabe zu Forschungszwecken und gegen den Zugriff von Leistungserbringern entgegen. Die Ombudsstellen übermitteln des Weiteren auf Antrag die Protokolldaten an die Versicherten, die z. B. weder eine App noch die genannte Vertretung durch eine andere Person nutzen wollen.
Straffer Zeitplan für ehrgeizige Anpassungen
Die neuen Regelungen des DigiG ändern den Umgang mit der ePA von Grund auf. Für die Krankenkassen besteht derzeit die herausfordernde Aufgabe, in der relativ kurzen verbleibenden Zeit bis zum 15. Januar 2025 die umfassenden notwendigen Änderungen an der ePA vorzunehmen, um die Akte technisch von der Einwilligungs- in die Widerspruchslösung zu überführen. Auch für die Hersteller der bei den Leistungserbringenden eingesetzten Software läuft die Zeit – denn die Widerspruchslösung wird nur dann eine ePA für alle, wenn sie außer Versicherte auch die Leistungserbringer auf breiter Basis nutzen. Basis dafür sind angepasste Software-Systeme in den entsprechenden Einrichtungen. Und um dieses Ziel zu erreichen, ist die enge und koordinierte Zusammenarbeit von allen Akteuren unerlässlich. Die Zeit wird zeigen, ob das DigiG seinem ehrgeizigen Ziel der dringend erforderlichen Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens gerecht wird. Die gesetzliche Krankenversicherung setzt darauf, dass das gelingt. (mas)