Ambulante Versorgung

Bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren psychischen Erkrankungen

Mai 2024

Mit der Richtlinie zur berufsübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung für insbesondere schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmalig Regelungen für eine Komplexversorgung dieser Patientengruppe getroffen.

Mit der Richtlinie zur berufsübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung für insbesondere schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmalig Regelungen für eine Komplexversorgung dieser Patientengruppe getroffen.

Der G-BA folgt in der hierzu beschlossenen Richtlinie (KJ-KSVPsych-RL) der landläufigen Regel „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, denn ihre besonderen Bedarfe müssen sich im Versorgungsangebot widerspiegeln. Das Spezifikum der Versorgung von Kindern und Jugendlichen liegt insbesondere in der Vielzahl der Versorgungsangebote und Hilfen in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern, u. a. Gesetzliche Krankenversicherung, Jugendhilfe der Kommunen oder Krisendienste verschiedener Träger. Die Vernetzung aller an der Versorgung Beteiligten ist dringend geboten, um die Kinder und Jugendlichen koordiniert und strukturiert zu unterstützen. Der G-BA hat deshalb u. a. Vorgaben getroffen, die es Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern des SGB V zukünftig ermöglichen, bspw. an Hilfekonferenzen teilzunehmen. Gleichermaßen können auch relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld der oder des Betroffenen sowie an der Versorgung beteiligte Akteure anderer Sozialgesetzbücher in Fallbesprechungen einbezogen werden.

Ein junger Mann sitzt auf einer Bank und stützt den Kopf in die Hand

Kein Netzverbund mit vielen Leistungserbringern notwendig

Im Gegensatz zu den Regelungen für die Versorgung von Erwachsenen mit schweren psychischen Erkrankungen sieht die Versorgung der Kinder und Jugendlichen keinen Netzverbund mit mindestens zehn Leistungserbringenden vor. Schon allein die geringe Anzahl an ambulanten Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern in diesem speziellen Versorgungsbereich machte eine andere Herangehensweise erforderlich, sodass die Vernetzung der an der Komplexversorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher Beteiligten durch die Ausgestaltung der Behandlungsinhalte vorgesehen wurde.

Zentrale Teams für eine strukturierte Versorgung

Die gemeinsame Selbstverwaltung vereinbarte stattdessen die Verankerung sogenannter Zentraler Teams, bestehend aus mindestens einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie und mindestens einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder einem –therapeuten sowie einer nichtärztlichen koordinierenden Person. Weitere Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer des SGB V, aber auch Akteure aus anderen Sozialgesetzbüchern, können bei Bedarf eingebunden werden – genannt Erweitertes Team. (jdi)

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