Ambulante Operationen

Ambulant vor stationär: AOP-Katalog erneut erweitert

Februar 2024

In deutschen Krankenhäusern werden sehr viele Eingriffe, beispielsweise Leistenbruchoperationen, stationär erbracht, obwohl sie ambulant durchgeführt werden könnten. Um das zu ändern, haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen eines Verhandlungsprozesses auf eine erneute Erweiterung des Katalogs für ambulante Operationen (AOP-Katalog) geeinigt.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf 3.312 Leistungen

Der AOP-Katalog wurde zum 1. Januar 2024 um 171 Leistungen erweitert. Zusammen mit der bereits seit Anfang 2023 geltenden ersten Erweiterung des AOP-Katalogs haben gesetzlich Versicherte nun Anspruch auf insgesamt 3.312 Leistungen, die ambulant im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden können und einheitlich vergütet werden. Die neu aufgenommenen Leistungen umfassen auch solche Leistungen, die komplexe Regeln erfordern und etwa nach dem Schweregrad des Eingriffs differenziert vergütet werden.

Hinter einer Tür zum Zentrum für Ambulantes Operieren stehen zwei Pflegekräfte

Vorteile für Erkrankte, Klinikpersonal und das Gesundheitswesen

Ziel der Reform des AOP-Katalogs ist es, unnötige Belastungen für Patientinnen und Patienten bei stationären Aufenthalten zu reduzieren, die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen besser zu nutzen und den internationalen Rückstand Deutschlands beim ambulanten Operieren aufzuholen. Gleichzeitig unterstützt dieser Schritt die anstehende Krankenhausreform, weil mehr ambulante Operationen sowohl das Personal als auch die Bettenkapazitäten in den Kliniken entlasten. (cvo)

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