Kernergebnisse des Gutachtens
Das Gutachten schlägt 2.476 Leistungen im Bereich der ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe auf Basis des Katalogs der verschiedenen Operations- und Prozedurenschlüssel (OPS-Kodes) vor. Neu geschaffen wurde der Bereich der stationsersetzenden (z. B. konservativen) Behandlungen. Hier empfiehlt das Gutachten, 65 Fallpauschalen (DRGs) in den AOP-Katalog aufzunehmen. Dazu gehören u. a. strahlentherapeutische DRGs und DRGs im Bereich der nicht-komplexen konservativen Tumorbehandlungen. Für 108 OPS-Kodes aus dem bestehenden Katalog wird empfohlen, gezielt eine Herausnahme aus dem AOP-Katalog zu prüfen, da sie bisher überwiegend stationär erbracht werden.
Basis der Empfehlungen
Die Empfehlungen der Gutachter basieren auf einer Potenzialanalyse von stationsersetzenden Leistungen der Krankenhäuser, die grundsätzlich in einem ambulanten Versorgungssetting durchgeführt werden können. Ergänzt werden die Vorschläge mit einem System einer fallindividuellen Kontextprüfung. Diese soll regelhaft auf Basis routinemäßig erhobener Daten umgesetzt werden und das Streitpotenzial in der Abrechnungsprüfung reduzieren. Die vorgeschlagenen Kontextfaktoren berücksichtigen sowohl patientenbezogene Merkmale, z. B. Nebendiagnosen und Pflegegrad, als auch leistungsbezogene Merkmale, z. B. Beatmung und OP-Komplexität. Das Gutachten schlägt zum einen vor, dass die Merkmale eine stationäre Durchführung von Leistungen rechtfertigen können. Zum anderen können die Merkmale aus Sicht des Gutachtens teilweise als Grundlage für eine Schweregraddifferenzierung in der Vergütung herangezogen werden. (kam)