Karl Lauterbach stellte schon zu Beginn klar, dass er zwar über das Votum der Länder zum Krankenhaustransparenzgesetz enttäuscht sei, aber weiterhin viele Gemeinsamkeiten mit seinen Landeskolleginnen und -kollegen sehe, um die Krankenhausreform insgesamt zum Erfolg zu bringen. Stefanie Stoff-Ahnis zeigte sich angesichts der bisherigen Verhandlungen weit weniger optimistisch.
Ohne Transparenzgesetz keine Krankenhausreform
Sie stellte klar, dass es eigentlich die Bundesländer selbst seien, die die Reform bräuchten und mit ihrem Bundesratsvotum nun am Ast sägten, auf dem sie selber säßen. Klar sei, dass es dringend eine Reform brauche, um endlich eine bedarfsnotwendige und qualitätsgestützte Versorgung in Deutschland zu erreichen. Da im Krankenhaustransparenzgesetz die notwendigen Vorarbeiten für die spätere Krankenhausreform enthalten seien, bringe der Stopp dieses Gesetzes nun den Reformzeitplan ins Wanken.
Schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss?
Der Bundesgesundheitsminister teilt diese Bedenken, zeigte sich aber optimistisch, dass es im Vermittlungsausschuss schnell zu einer Einigung kommen und das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen werden würde. Bei einem Treffen im Januar wollten Bundesgesundheitsministerium, Länder und die Fraktionen der Ampelkoalition dann den Referentenentwurf für die Krankenhausreform erarbeiten, wie Lauterbach mitteilte.
Ausnahmeregelungen und fehlende Investitionen
Einigkeit herrschte auf dem Podium, dass es noch Klärungsbedarf bei den von den Ländern geforderten Ausnahmeregelungen von Leistungsgruppen und der damit verbundenen Vergütung gibt. Hierzu sagte Lauterbach: