Ambulantes Operieren
Ambulant vor stationär: Die Erweiterung des AOP-Katalogs steht
In deutschen Krankenhäusern werden sehr viele Eingriffe, beispielsweise Leistenbruchoperationen, stationär erbracht, obwohl sie ambulant durchgeführt werden könnten. Dies ist eine unnötige Belastung für Patientinnen und Patienten, für die knappen Personalkapazitäten im Krankenhaus sowie die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen eines Verhandlungsprozesses auf eine erste Weiterentwicklung des Katalogs für ambulante Operationen (AOP-Katalog) geeinigt.