Was wird evaluiert?
Um die Wirksamkeit der klinischen Krebsregistrierung zu prüfen, hat der Gesetzgeber dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe übertragen, zusammen mit allen zuständigen obersten Landesbehörden und im Benehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium eine Evaluation der klinischen Krebsregistrierung zu veranlassen. Im Rahmen der Evaluation soll die Frage beantwortet werden, welchen Beitrag die klinischen Krebsregister zur Verbesserung der onkologischen Versorgung leisten. Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Zentren und der Forschung soll beurteilt werden. Gegenstand der Untersuchungen sind des Weiteren die Vereinheitlichung der klinischen Krebsregistrierung in den Bundesländern und die Eignung der Förderkriterien.
Wie geht es weiter?
Der Evaluationsauftrag, bei dem der GKV-Spitzenverband und die Bundesländer gemeinsam als Auftraggeber fungieren, wurde an das IGES Institut erteilt. Das Projekt startet am 1. Januar 2024. Am 30. Juni 2026 ist die gesetzlich vorgesehene Veröffentlichung des Abschlussberichtes geplant. (dma)