Implantateregister-Errichtungsgesetz
Beschleunigte G-BA-Beratungen gefährden Patientensicherheit
Am 26. September 2019 hat der Deutsche Bundestag das Implantateregister-Errichtungsgesetz beschlossen. Neben der namensgebenden Errichtung eines Implantateregisters beinhaltet das Gesetz auch weitreichende Änderungen für die Methodenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Diese dienen offenbar dazu, Innovationen möglichst schnell und ohne ausreichende Qualitätssicherung in die Patientenversorgung zu bringen. Dies weicht das Sozialrecht auf und birgt Gefahren für Patientinnen und Patienten.