Direkter Draht zu Patientin und Patient durch korrekte Kontaktdaten
Wenn Patientinnen und Patienten wegen eines Problems mit Implantaten kontaktiert werden müssen, zählt jede Minute. Sinnvoll wäre es also, wenn diejenige Institution Kontakt zu den Betroffenen aufnimmt, die über die aktuellen Kontaktdaten verfügt. Dies sind die Krankenkassen, da sie jederzeit die aktuellen Daten ihrer Versicherten vorliegen haben. Auf diesem Wege könnten die von einer Sicherheitsmaßnahme betroffenen Versicherten direkt und zügig kontaktiert werden. Stattdessen sieht das Gesetz jedoch vor, dass die Krankenhäuser das erledigen sollen. Jeder Patientenumzug führt somit zu Verzögerungen, die wiederum die Patientensicherheit gefährden.
Register sorgt nicht überall für Wissenszuwachs
Außerdem wird es versäumt, mit der Register-Errichtung eine riskante Informationslücke zu schließen. Krankenkassen erfahren nämlich nach wie vor nicht, mit welchen Implantaten ihre Versicherten versorgt wurden. Somit können die Krankenkassen ihre Versicherten bei eingetretenen Schadensereignissen nach wie vor nicht ausreichend unterstützen, weil ihnen dazu die Daten fehlen. Auch dies verringert die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten.
Alle Punkte zeigen, dass eine Beteiligung der Krankenkassen den Nutzen des Implantateregisters für die Patientinnen und Patienten erhöhen würde – und zwar mit einfachen Maßnahmen. Angesichts dessen, dass das Register nahezu ausschließlich von den Beitragsgeldern der gesetzlich und privat Versicherten finanziert wird, ist es nur folgerichtig, dass die Krankenkassen als Vertretung ihrer Versicherten dem Register zu einem hohen Wirkungsgrad verhelfen. (mde)