Pflege

Ausschuss für Qualität in der Pflege gegründet

Juni 2016

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz hat ihn ins Leben gerufen: Seit dem 1. Januar 2016 trifft der „Qualitätsausschuss Pflege“ Vereinbarungen und Beschlüsse zur Qualität in der Pflege.

Dies erfolgt auch auf Grundlage von wissenschaftlichen Studien. Dabei wird der Qualitätsausschuss von einer unabhängigen qualifizierten Geschäftsstelle unterstützt. Die vom Qualitätsausschuss getroffenen Entscheidungen und Festsetzungen sind für alle Pflegeeinrichtungen verbindlich.

Kostenträger und Leistungserbringer gleichrangig vertreten

Der Qualitätsausschuss ist paritätisch mit je zehn Vertretern der Kostenträger- und Leistungserbringerseite besetzt. Sollten sich die Mitglieder nicht einvernehmlich einigen können, wird der Ausschuss durch eine unparteiische Vorsitzende bzw. einen unparteiischen Vorsitzenden sowie zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert. Dieser erweiterte Qualitätsausschuss entscheidet mit der Mehrheit seiner Stimmen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat Staatssekretär Karl-Josef Laumann als unparteiischen Vorsitzenden des erweiterten Qualitätsausschusses benannt.

Der GKV-Spitzenverband begrüßt die Einrichtung des Ausschusses, da mit diesem Gremium die Entscheidungsstrukturen in der Pflege gestrafft werden.

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