Das Modell der GKV sieht ein wissenschaftliches Hochschulstudium vor, das allgemeine wissenschaftliche Grundlagen des Faches Psychologie sowie die theoretischen Grundlagen für eine psychotherapeutische Tätigkeit vermittelt, und das mit dem Bachelor of Science (B.Sc) abschließt. Sofern eine heilkundliche psychotherapeutische Tätigkeit angestrebt wird, können in einem sich anschließenden Direktstudium „Klinische Psychologie“ die hierfür notwendigen Grundlagen erworben werden. Nach dem 1. Staatsexamen beginnt dann die Ausbildung zum PP bzw. KJP im Sinne einer Vorbereitungszeit auf die heilkundliche psychotherapeutische Tätigkeit mit einer vertieften Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren (Einzel- und Gruppentherapie). Die Ausbildung schließt mit einem 2. Staatsexamen und - bei erfolgreichem Bestehen und Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - mit der Verleihung der Approbation als PP bzw. KJP ab. Sofern die vertiefte Ausbildung in einem in der Psychotherapie-Richtlinie zugelassenen psychotherapeutischen Behandlungsverfahren absolviert wurde (derzeit sind das analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie), besteht bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Möglichkeit der Kassenzulassung.
GKV-Modell für qualitativ hochwertige Versorgung
Unverändert bestehen bleiben sollten aus Sicht der GKV die Vorgaben zur Berufsausübung und zur wissenschaftlichen Anerkennung von psychotherapeutischen Verfahren sowie die bisherigen Vorgaben zur wissenschaftlichen Anerkennung, um eine hohe Qualität der Versorgung zu erhalten. Darüber hinaus sollte die Berufsbezeichnung („Legaldefinition“) mit den bisherigen gesetzlichen Definitionen der beiden genannten Heilberufe beibehalten werden. Nur so ist die Unterscheidbarkeit der verschiedenen Berufsgruppen, auch in Abgrenzung von psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten, mit ihren unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten gegeben. Mit der Umsetzung des GKV-Modells wäre nach Ansicht der gesetzlichen Krankenkassen die psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten zu qualitätsgesicherten Standards wieder gegeben.