Um die Versorgungssicherheit zu verbessern, sollen Zulassungsinhaber drohende Lieferengpässe künftig melden und Engpassvermeidungspläne vorhalten müssen. Arzneimittelengpässe sind ein europaweites Phänomen. Daher ist die Stärkung der Rolle der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ebenso zu begrüßen wie die Kooperation der nationalen Behörden. Des Weiteren regt der GKV-Spitzenverband an, die Arzneimittelflüsse kontinuierlich zu überwachen. Dazu könnte das europäische System der Sicherheitsmerkmale für die Echtheitsprüfung von Arzneimittel genutzt werden. Hierzu unterbreitete der GKV-Spitzenverband bereits im Rahmen der Kommentierung des ALBVVG konkrete Vorschläge.
Gutscheine: teuer und ineffektiv
Effektive Reserveantibiotika sind für die Patientenversorgung unerlässlich. Die vorgeschlagenen Datenexklusivitätsgutscheine, die den Unterlagenschutz für ein beliebiges Arzneimittel um ein Jahr ausweiten, sind aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes jedoch kein zielführender Weg. Zu erwarten ist, dass es zu einer Überkompensation für Neuentwicklungen kommen wird, die die finanzielle Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme belasten wird. Ferner ist das Instrument nicht auf die Entwicklung von Arzneimitteln mit neuen Wirkprinzipien ausgerichtet. Der GKV-Spitzenverband schlägt stattdessen Maßnahmen der Forschungsförderung und ggf. die gemeinsame Beschaffung von Wirkstoffen vor.
Das Gesetzgebungsverfahren dürfte einige Jahre dauern. Vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2024 ist nicht mit größeren Fortschritten zu rechnen. (jei)