Pflegekompetenzgesetz

Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

Juli 2024

Im Dezember 2023 stellte der Bundesgesundheitsminister Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vor. In weiteren Fachgesprächen mit Verbänden und Experten wurden die Möglichkeiten der Kompetenzerweiterung von Pflegefachpersonen im Sinne der Heilkundeübertragung ärztlicher Tätigkeiten beraten. Der GKV-Spitzenverband begrüßt das Vorhaben und sieht darin eine große Chance für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung und das Berufsfeld der Pflege.

Grundlage der Eckpunkte ist das Modellprogramm nach § 64d SGB V, das die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegefachpersonen regelt. Es läuft seit Januar 2023 und wird mit der Gesetzgebung in die Regelversorgung überführt. Grundsätzlich ist nun zu klären und gesetzlich festzulegen, welche Kompetenzen für welche Tätigkeiten im Rahmen einer neuen pflegetherapeutischen Versorgung notwendig sind.

Neue Aus- und Weiterbildungsinhalte

Bereits im Pflegestudiumstärkungsgesetz ist festgelegt, dass hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen ab 2025 im Studium die Inhalte zu den Modulen Demenz, Diabetes mellitus und Hypertonie erlernen und somit später in der Patientenversorgung durchführen können. Eine umfassende Heilkundeübertragung soll für Absolvierende eines APN (Advanced Practice Nursing)-Master-Studiengangs vorbehalten sein. Ebenso wurde angekündigt, dass spezielle Weiterbildungen etabliert werden sollen, damit auch berufstätige Pflegefachpersonen ohne akademischen Abschluss beispielsweise Verordnungen für Pflegehilfsmittel oder Folgeverordnungen für Medikamente ausstellen können. Dieses soll nicht nur den Pflegeberuf attraktiver machen, sondern auch bürokratische Prozesse vereinfachen und somit dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Eine Pflegekraft kümmert sich um das Knie eines älteren Mannes

Zunächst wurde der Deutsche Pflegerat beauftragt, eine Muster-Berufsordnung, eine Muster-Weiterbildungsordnung sowie eine Kompetenz-/Bildungsmatrix zu erarbeiten, um so die notwendigen Regelungen, ausgehend vom Berufsrecht, für das Leistungsrecht und die damit verbundene Umsetzung in den einzelnen Versorgungssektoren zu schaffen. Darüber hinaus ist geplant, eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung durch ein eigenständiges Gesetz zu schaffen, um vor allem den derzeitigen Flickenteppich der einzelnen Bundesländer mit 27 unterschiedlichen Ausbildungen aufzuheben.

Die Ausgestaltung im Leistungsrecht wird sich zu Recht an dem Berufsrecht orientieren, individuell angepasst an das jeweilige Versorgungssetting. Diese Reform der Pflegeberufe bietet somit die Möglichkeit einer verbesserten interprofessionellen, sektorenunabhängigen und -übergreifenden Versorgung von Patientinnen und Patienten. (kdu/mac)

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