Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten weisen im Vergleich zur niedergelassenen Ärzteschaft eine erheblich niedrigere Arbeitszeit auf. Eine längere Arbeitszeit führt zu mehr Leistungen, höheren Einnahmen und letztlich zu höheren Überschüssen.
Ursache der niedrigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit ist der hohe Anteil an psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die lediglich einen hälftigen Versorgungsauftrag haben. Dies ist vergleichbar mit einer Teilzeitanstellung: Der Vertragspsychotherapeutensitz kann voll oder hälftig bzw. sogar nur zu einem Viertel erteilt werden. Entsprechend niedriger ist das Mindestsprechstundenangebot, welches für GKV-Patientinnen und -patienten zu gewährleisten ist. Rund 60 Prozent der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten haben sich im Jahr 2021 entschieden, lediglich einen hälftigen[1] Versorgungsauftrag anzunehmen. Dagegen sind es bei den ärztlichen Inhaberinnen und Inhabern einer Praxis nur rund 10 Prozent, die einen hälftigen Versorgungsauftrag ausfüllen.
Über die dahinterliegende Motivation der Inhaberinnen und Inhaber von Psychotherapeutenpraxen, lediglich in Teilzeit ihrer vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit nachzugehen, kann nur spekuliert werden. Aufgrund der relativ niedrigen Kosten zum Betreiben einer Psychotherapeutenpraxis ist dies zumindest wirtschaftlich einfacher als für die Vertragsärzteschaft umzusetzen. Denn im Gegensatz zu den Inhaberinnen und Inhabern einer Arztpraxis müssen keine Anschaffungen für medizinisch-technische Geräte finanziert werden, welche nur bei entsprechender Auslastung wirtschaftlich zu betreiben sind.
Ein weiterer Grund, warum die Inhaberinnen und Inhaber von Arztpraxen einen höheren Überschuss erzielen können, liegt in der Möglichkeit, neben vertragsärztlichen auch privatärztliche Leistungen abzurechnen. Privatärztliche Leistungen werden durch die Private Krankenversicherung (PKV) bzw. durch Selbstzahlerinnen und Selbstzahler tendenziell höher vergütet als vergleichbare Leistungen durch die GKV. Nicht so in der Psychotherapie: Hier hat sich das Preisverhältnis in den letzten Jahren sogar umgekehrt, weshalb Therapien für GKV-Versicherte mittlerweile höher vergütet werden als für Privatversicherte. Das heißt, für die durchschnittlich 10 Prozent Privatpatientinnen und -patienten erhalten Ärztinnen und Ärzte in der Regel höhere Vergütungssätze als psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Entsprechend höher fallen deren Privateinnahmen aus, welche wiederum den Überschuss steigern. Und so liegt der Anteil der Privateinnahmen bei den Inhaberinnen und Inhabern von Arztpraxen im Durchschnitt bei 24,2 Prozent, während Psychotherapeutinnen und -therapeuten lediglich einen Anteil von 6,7 Prozent erzielen.
Die wirtschaftliche Situation der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten hat sich seit dem Jahr 2015 außergewöhnlich stark verbessert. So sind die Überschüsse je Praxisinhaber/-in in jedem Jahr um durchschnittlich 5,6 Prozent gestiegen. Der im Schnitt niedrigere Jahresüberschuss gegenüber den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte geht im Wesentlichen auf eine deutlich geringere Arbeitszeit und auf niedrigere Einnahmen aus Privattätigkeit zurück.