Qualitätssicherung

Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie startet 2025

September 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2024 erstmalig eine Richtlinie zur Qualitätssicherung (QS) in der ambulanten Psychotherapie beschlossen. Das QS-Verfahren wurde vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelt und wird zum 1. Januar 2025 starten. Ziel ist es, mithilfe von Qualitätsindikatoren die Behandlungsqualität der einzelnen Psychotherapeutinnen und -therapeuten einschätzen zu können und Ansätze zur Verbesserung der Versorgung zu liefern.

Hintergrund des Beschlusses ist ein Auftrag des Gesetzgebers, ein datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie als stark wachsenden Versorgungsbereich einzuführen. Jedes Jahr nehmen ca. 1,6 Millionen Patientinnen und Patienten eine ambulante Psychotherapie bei einem oder einer der ca. 46.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Anspruch.

Was ist genau geplant?

Vorgesehen ist zum einen, dass die Psychotherapeutinnen und -therapeuten bestimmte Angaben zu jeder Patientin und jedem Patienten dokumentieren, z. B. ob Fragebögen in der Diagnostik eingesetzt oder ob Therapieziele vereinbart wurden. Zum anderen ist gerade bei diesem Thema die Einschätzung der Patientinnen und Patienten selbst zu ihrer Behandlung besonders wichtig. Daher wird ihnen nach deren Ende ein anonymer Fragebogen zugeschickt, in dem beispielsweise die Qualität der Beziehung zur Therapeutin bzw. zum Therapeuten - die „therapeutische Allianz“ – erfragt wird, und ermittelt wird, welche Veränderungen die Patientinnen und Patienten durch die Therapie in wichtigen Lebensbereichen wie Arbeit, Beziehungen oder Freizeitgestaltung wahrnehmen.

Patient und Psychotherapeutin im Gespräch

Wie läuft Qualitätssicherung bisher?

Bisher beschränkt sich die Qualitätssicherung in der Psychotherapie v. a. auf Qualitätszirkel, Supervision (d. h. Beratung durch eine qualifizierte Fachperson) und Intervision (d. h. kollegiale Beratung untereinander) – wichtige, jedoch auf freiwilliger Basis und unterschiedlich stark genutzte Instrumente. Mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten, die etwa auf der Suche nach einem Therapieplatz sind, kann so nicht hergestellt werden. Dies soll perspektivisch durch das neue, für alle Praxen verpflichtende QS-Verfahren geändert werden, indem die zu erarbeitenden Qualitätsberichte veröffentlicht werden.

Wie geht es weiter?

Im Verlauf einer sechsjährigen Erprobungsphase in Nordrhein-Westfalen wird zunächst geprüft, ob die Qualitätsindikatoren und Fragebögen praktikabel sind und aussagekräftige Ergebnisse liefern können. Falls notwendig, werden dann Änderungen am QS-Verfahren vorgenommen, bevor es nach 2030 bundesweit ausgerollt wird. (dob)

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