1,4 Milliarden Euro mehr in 2023
Weitere Vergütungselemente, die sich zum Beispiel aus der Morbiditätsveränderung der Versicherten, neuen Leistungen und dem Mengenanstieg im Bereich der extrabudgetären Leistungen zusammensetzen, führen insgesamt zu einer Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung im nächsten Jahr von voraussichtlich über 1,4 Milliarden Euro.
Damit erhält jede niedergelassene Ärztin oder Psychotherapeutin und jeder niedergelassene Arzt oder Psychotherapeut im kommenden Jahr rechnerisch ca. 11.000 Euro zusätzlich an Honorar.
Mit diesem Ergebnis wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation der niedergelassenen Ärzteschaft die ambulante ärztliche Versorgung weiterhin sichergestellt. Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass diese zusätzlichen finanziellen Mittel durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler aufgebracht werden müssen.
Weitere Informationen zu Honorarverhandlungen und zur Zusammensetzung der ambulanten Vergütung finden sich auf unserer Homepage. (beg)