Qualitätssicherung

Bessere Versorgung von sehr kleinen Frühgeborenen

September 2024

Im Juli 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aktualisierung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene auf Grundlage eines Beschlussentwurfes aller drei unparteiischen Mitglieder des G-BA auf den Weg gebracht. Zentrales Anliegen der Anpassung und Weiterentwicklung war es, fachliche Vorgaben aufzunehmen und damit die Versorgung von Frühgeborenen auf den besten derzeit verfügbaren medizinischen Wissensstand zu bringen.

Erstmals einheitlicher Betreuungsschlüssel für Frühgeborene

Die Überarbeitung der Richtlinie basiert auf der Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (AWMF Leitlinienregister). Es wird damit erstmals ein einheitlicher Pflegeschlüssel für die gesamte neonatologische Intensivstation festgelegt: Jederzeit müssen zukünftig mindestens eine Pflegefachkraft pro zwei dort behandelten Früh- und Reifgeborenen zur Verfügung stehen, unabhängig vom Geburtsgewicht. Weisen die Früh- und Reifgeborenen jedoch speziellen Betreuungsbedarf auf, kann sich dieser Schlüssel auch auf eine Eins-zu-eins-Betreuung erhöhen oder bei weniger Bedarf auf eine Eins-zu-vier-Betreuung vermindern.

Ein Frühchen im Inkubator

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Qualitätsvorgaben

Neben den wichtigen inhaltlichen Änderungen wurde nun auch konkret festgelegt, was passiert, wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. Bisher galten für Perinatalzentren verschiedene Übergangsregelungen bei Nichterfüllung von Anforderungen, insbesondere wenn nicht genug Pflegepersonal vorgehalten werden konnte. Ab dem Jahr 2027 müssen die Krankenhäuser mit finanziellen Sanktionen rechnen, wenn Sie die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Denn gerade diese sehr kleinen Frühgeborenen benötigen die bestmögliche pflegerische Betreuung, so wie es auch die wissenschaftliche Leitlinie empfiehlt. In vielen wissenschaftlichen Studien ist ein Zusammenhang zwischen der pflegerischen Besetzungsstärke auf neonatologischen Intensivstationen und von verschiedenen Ergebnisparametern in der Versorgung der Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 g (VLBW; very low birth weight) gezeigt worden, unter anderem auch die Prävention nosokomialer Infektionen.

Informationen zu Qualitätsergebnissen im Internet

Der GKV-Spitzenverband setzt sich dafür ein, dass Frühgeborene optimal versorgt werden. Nur Krankenhäuser, die das wirklich können und Erfahrung haben, sollen zukünftig diese kleinen Patientinnen und Patienten versorgen dürfen und dafür auch entsprechend vergütet werden. Auf www.perinatalzentren.org können sich werdende Eltern über bestimmte Qualitätsergebnisse und die Erfüllung von Mindestanforderungen informieren. Welche Perinatalzentren viel Erfahrung mit der Versorgung von Frühchen haben und die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Mindestmenge von 24 Frühchen pro Jahr erreichen, kann auf diesen Internetseiten eingesehen werden:

(ppa /pfo)

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