Stationäre Versorgung

Vertrag zum Modellvorhaben Genomsequenzierung steht

September 2024

Nach zweijährigen Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Leistungserbringern steht nun der fertige Vertrag zum Modellvorhaben Genomsequenzierung. Die zum Modellvorhaben zugelassenen Universitätskliniken können dem für alle Krankenkassen bindenden Vertrag bis Ende September beitreten. Parallel zur nun beginnenden Anlaufphase der Versorgung steht der Aufbau der Dateninfrastruktur im Mittelpunkt.

Ziel des Modellvorhabens Genomsequenzierung ist es, gesetzlich Versicherten Zugang zu den modernsten diagnostischen Technologien zum Nachweis und zur Charakterisierung genetischer Veränderungen bei Seltenen und onkologischen Erkrankungen zu bieten. So können sie von einer schnelleren Diagnosestellung oder einer zielgerichteteren Therapierempfehlung profitieren. Die Behandlung selbst erfolgt dann im Rahmen der Regelversorgung.

Gesetzlicher Hintergrund

Das Modellvorhaben wurde durch das im Sommer 2021 beschlossene Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz mit dem neuen § 64e SGB V initiiert. Es soll mindestens fünf Jahre laufen mit dem erklärten gesetzgeberischen Ziel einer anschließenden Übernahme in die Regelversorgung. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation des Modellvorhabens überprüft, die der GKV-Spitzenverband zu veranlassen hat.

Eine Frau im Labor arbeitet mit Reagenzgläsern

GKV-Spitzenverband hat Universitätskliniken ausgewählt

In einem eigenen Zulassungsverfahren wurde in den vergangenen Monaten vom GKV-Spitzenverband geprüft, welche Krankenhäuser über die notwendigen personellen und technischen Voraussetzungen verfügen, um diese komplexe Leistung in einem qualitätsgesicherten Prozess erbringen zu können.

Bessere Diagnostik, bessere Versorgung

Mit dem Vertrag wurden die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Versorgung der GKV-Versicherten geschaffen. Die Entscheidung darüber, welche Versicherten besonders von einer Genomsequenzierung profitieren, treffen multidisziplinär besetzte Fallkonferenzen. Die technische und medizinisch-wissenschaftliche Auswertung muss von qualifizierten Fachpersonen vorgenommen werden. Für den gesamten Versorgungsprozess wurden hohe Qualitätsanforderungen vereinbart.

Die Bündelung der gewonnenen klinischen und genomischen Daten in einer Dateninfrastruktur hilft bei der Behandlung, aber auch dabei, gezielte Therapiemöglichkeiten durch Versorgungsforschung entwickeln zu können. Das Modellvorhaben ermöglicht damit eine innovative Versorgung von Menschen mit einer Seltenen Erkrankung oder einer fortgeschrittenen Krebserkrankung. (ros)

Bleiben Sie auf dem Laufenden