Die diesjährigen Verhandlungen standen unter dem Eindruck der hohen Inflationsraten. Die Ärzteseite forderte vor diesem Hintergrund einen Vergütungsanstieg von insgesamt mehr als 10 Prozent. Diese Forderung wurde von der Kassenseite als völlig unbegründet zurückgewiesen. Stattdessen hat der GKV-Spitzenverband ein auf Basis des seit Jahren verwendeten datengestützten Verfahrens ermitteltes Angebot in Höhe von 2,1 Prozent unterbreitet. Auf der Suche nach einem fairen Ausgleich zogen sich die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über mehrere Wochen hin.
Die Verhandlungen beinhalten im Wesentlichen zwei Honorarkomponenten: eine Preiskomponente („Orientierungswert“) und eine Mengenkomponente („Behandlungsbedarf“). Während die Anpassung des Orientierungswertes die Kostenentwicklung in den Arztpraxen berücksichtigt, wird der Behandlungsbedarf mit der Veränderung der Krankheitslast (Morbidität) der Versicherten angepasst. Intensiv verhandelt wurde insbesondere die Anpassung der Preiskomponente.