Schiedsspruch zur Anpassung des Orientierungswertes erforderlich
Nachdem in mehreren Verhandlungsrunden keine Einigung zur Anpassung des Orientierungswertes für das Jahr 2022 erzielt werden konnte, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen. In diesem Schiedsgremium der Selbstverwaltung wird der Bewertungsausschuss, bestehend aus je drei Vertreterinnen und Vertretern der Ärzte- sowie der Kassenseite, um eine unparteiische Person für den Vorsitz und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert. Schließlich wurde dort mit den Stimmen der Ärztevertreterinnen und -vertreter und gegen die Stimmen der Kassenseite eine Steigerung des Orientierungswertes für das Jahr 2022 um 1,275 Prozent beschlossen. Das entspricht einem Vergütungszuwachs von ca. 500 Mio. Euro.
Einigkeit bei Mengenkomponente
Bei der Mengenkomponente, die die Krankheitslast der GKV-Versicherten berücksichtigt, beschloss der Bewertungsausschuss einstimmig Empfehlungen für das Jahr 2022. Der sogenannte Behandlungsbedarf steigt im Jahr 2022 bundesweit voraussichtlich um durchschnittlich 0,24 Prozent, was einer weiteren Honorarsteigerung um ca. 60 Mio. Euro gleichkommt. Darüber hinaus steigt die Menge der außerhalb des Budgets geförderten Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Anstieg wie in den letzten Jahren auch im nächsten Jahr mit rund 3,0 Prozent fortsetzt. Dies entspricht einer Honorarsteigerung im Jahr 2022 um voraussichtlich weitere 600 Mio. Euro.
Gesamtvergütung steigt 2022 auf mehr als 47 Mrd. Euro
In der Summe erhalten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten allein aufgrund dieser Vereinbarungen und Entwicklungen rund 1,2 Mrd. Euro zusätzliches Honorar im Jahr 2022. Die Gesamtvergütung der Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird somit voraussichtlich auf mehr als 47 Mrd. Euro steigen, was einem prozentualen Anstieg von 2,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 entspricht.