Prognose des Schätzerkreises für 2024
Für das kommende Jahr erwartet der Schätzerkreis reguläre Einnahmen (Beiträge und Bundeszuschüsse, insbesondere für versicherungsfremde Leistungen) von rund 280,4 Mrd. Euro. Dies sind 11,6 Mrd. Euro bzw. 4,3 Prozent mehr, als im laufenden Jahr 2023 zur Verfügung steht. Weiterhin berücksichtigten die Expertinnen und Experten die Zuführungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 3,1 Mrd. Euro. Im Ergebnis stehen dem Gesundheitsfonds damit im Jahr 2024 geschätzte Gesamteinnahmen von 283,5 Mrd. Euro für Zuweisungen an die Krankenkassen zur Verfügung - ein Finanzvolumen, welches den Krankenkassen für das kommende Jahr auch in dieser Höhe zugesichert wird.
Die Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2024 werden auf rund 313,7 Mrd. Euro geschätzt. Dies entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 17,2 Mrd. Euro bzw. 5,8 Prozent. Somit ergibt sich für die Krankenkassen eine rechnerische Unterdeckung von 30,2 Mrd. Euro. Dieser nicht durch Zuweisungen des Gesundheitsfonds gedeckte Finanzbedarf entspricht rechnerisch einem Zusatzbeitragssatzniveau von etwa 1,7 Prozent. Damit werden auf die Beitragszahlenden auch zum Jahreswechsel 2023/2024 Beitragserhöhungen zukommen.
Der Reformstau führt erneut zu höheren Zusatzbeiträgen
Da das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von vornherein keine mittel- bis langfristige Finanzstabilisierung zum Ziel hatte, verpflichtete der Gesetzgeber das Bundesministerium für Gesundheit bereits im vergangenen Jahr, bis zum 31. Mai 2023 Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV zu erarbeiten und dabei insbesondere die Entwicklung der Ausgaben zu betrachten. Angestrebt wurde eine Reformgesetzgebung im Laufe des Jahres 2023, die ab 2024 finanzwirksam werden sollte, um weitere Beitragserhöhungen abzuwenden.
Dieses Ziel wurde leider verfehlt. Bisher wurden weder die Empfehlungen des BMG für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung öffentlich bekannt gegeben, noch stehen aktuell finanzwirksame Reformmaßnahmen auf der Agenda, die die Finanzentwicklung im Jahr 2024 effektiv verbessern könnten.
Die gesetzliche Krankenversicherung braucht aber in mittelfristiger Perspektive dringend finanzielle Stabilität. Die Koalition sollte zumindest die Kraft finden, die notwendigen und bereits im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur mittelfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzierung - die Dynamisierung der Bundesbeteiligung sowie die Anpassung der Beitragszahlungen des Bundes für Bürgergeld-Beziehende – in die Wege zu leiten. Zudem bedarf es für eine mittelfristig stabile GKV-Finanzierung flankierende Reformmaßnahmen zur Bewältigung der ungebremsten Ausgabendynamik. Eine nachhaltige Reform wird nur gelingen, wenn sowohl die einnahmenseitigen Defizite als auch die Ineffizienzen in den Versorgungsstrukturen angegangen werden. (kme)