Stationäre Versorgung
Qualitätssicherung mit Mindestmengen des G-BA:
Für Patientensicherheit im ganzen Land
Die Erkenntnis ist nicht neu und weltweit unstrittig: Komplizierte ärztliche Leistungen wie größere Operationen werden effizienter, sicherer und in ihrer medizinischen Qualität besser durchgeführt, wenn hierfür eine ausreichende Erfahrung besteht. Dies betrifft bei Operationen vorrangig die Operateurinnen und Operateure, die ihre Leistungen aber optimal nur eingebettet in eine erfahrene Teamstruktur und mit adäquater Ausstattung an einem Krankenhaus erbringen können. In Deutschland setzen die Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für komplexe Krankenhausleistungen diesen Grundsatz für bisher neun Eingriffsarten bzw. Operationen um. Dabei stellen die Mindestmengen – jenseits von Behandlungsempfehlungen und Zertifizierungen - eine von allen Klinken einzuhaltende Vorgabe zur Verbesserung der Patientensicherheit dar. Mindestmengenvorgaben reduzieren nachweislich vermeidbare schwere Komplikationen und Todesfälle. Die vom G-BA aus wissenschaftlichen Kenntnissen abgeleitete Festlegung einer bestimmten in einem Jahr zu erbringenden Mindestfallzahl, stellt demnach eine „rote Linie“ dar, die im Interesse der Behandlungssicherheit nicht unterschritten werden darf. Es gilt ferner, bei schwierigeren, größeren Eingriffen Gelegenheitsversorgung zu verhindern, denn die wissenschaftliche Literatur zeigt, dass es in Krankenhäusern mit niedrigen Fallzahlen und daher wenig Expertise und Erfahrung mehr Komplikationen und auch Todesfälle gibt. Das nächstgelegene Krankenhaus ist bei größeren und komplexeren Operationen nicht automatisch das beste für eine qualitativ gute Versorgung. Es kommt dann vielmehr auf die Erfahrung und das Können an, die sich nur aus regelmäßiger praktischer Tätigkeit sammeln bzw. erwerben lassen.
Dennoch werden auch die gut begründeten und für die Patientensicherheit wichtigen Mindestmengenregelungen aktuell im Zusammenhang mit der geplanten Krankenhausreform durch Kritik der Bundesländer an bundeseinheitlichen Vorgaben sowie durch den Ruf nach möglichst weitgehenden Ausnahmeregelungen infrage gestellt. Im Folgenden wird anhand von zwei Beispielen aufgezeigt, warum bundeseinheitliche und verbindliche Mindestmengen wichtig für die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten sind, warum wir mehr davon brauchen und warum es von dieser Qualitätsvorgabe keine Ausnahmen geben darf.