Mehr Transparenz und stärkerer Qualitätswettbewerb
Der GKV-Spitzenverband unterstützt den Gesetzgeber in dem Ziel, Informationen zum Leistungsangebot und zur Qualität der Versorgung aufzubereiten. Mit der angestrebten niedrigschwelligen Vergleichbarkeit des Leistungsumfangs der Krankenhäuser und der Möglichkeit, die Angaben für einen verstärkten Qualitätswettbewerb der Krankenhäuser untereinander zu nutzen, sind wesentliche Verbesserungen im Vergleich zum Status quo erreichbar. Deshalb befürwortet der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die Nutzung einer möglichst breiten Datenbasis zur Herstellung von Qualitätstransparenz.
Änderungen im Gesetzgebungsverfahren
Im parlamentarischen Verfahren wurden richtigerweise weitere Qualitätsmerkmale (vereinbarte Notfallstufe eines Krankenhauses, aussagekräftige Qualitätssigel und Zertifikate, Erfüllung von Mindestmengen) zur Darstellung im Transparenzverzeichnis aufgenommen.
Auf Einwirken der Länder wurde gleichzeitig die Frist der Erstveröffentlichung der Daten auf den 1. Mai 2024 verschoben. Die Differenzierung des Leistungsumfangs nach Leistungsgruppen wird erst ab dem 1. Oktober 2024 erfolgen. Damit wird die Veröffentlichung der Daten im Transparenzverzeichnis an die in den Ländern stattfindenden Planungen für die Zuordnung der zukünftigen Leistungsgruppen an die Krankenhäuser angepasst. Über fachfremde Änderungsanträge reagierten die Koalitionsfraktionen zudem auf die finanzielle Situation der Krankenhäuser und nahmen Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität in den Krankenhäusern in den Gesetzentwurf auf. Diese hatte der Bundesgesundheitsminister vorab in einem Schreiben an die Länder angekündigt.
Vermittlungsausschuss wurde angerufen
Obwohl das Gesetz nicht der Zustimmung der Länder bedurfte, entschied der Bundesrat mit der Mehrheit von 35 Stimmen das Gesetz zu stoppen und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Ziel der Länder ist es offenbar, im Rahmen der Verhandlungen zur Krankenhausreform, mehr Verhandlungsmasse zu haben, um weitere Finanzmittel für Krankenhäuser zu erwirken, die Qualitätsanforderungen zur Planung der Leistungsgruppen zu schwächen und weitere Ausnahmetatbestände zu definieren.
Ein Transparenzverzeichnis mit hoher Aussagekraft
Für den GKV-Spitzenverband ist Transparenz über die Qualität der Versorgung ein wesentlicher Gradmesser der Krankenhausreform. Sie stellt einen zentralen Anreiz dafür dar, dass mit der Reform eine Verbesserung der stationären Versorgung erreicht wird. Bedarfsgerechte Strukturen sollten somit nicht nur an quantitativen, sondern auch an qualitativen Endpunkten messbar sein. Daher ist es wichtig, dass das Transparenzverzeichnis eine hohe Aussagekraft entwickelt. (rba)